Der Staatsanwalt hatte für den Zwischenfall eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten gefordert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Der Vorfall ist schon bald zehn Jahre her. Am 22. August 2012 kamen sich beim Flughafen Zürich ein Sportflugzeug und eine mit drei Crewmitgliedern und 15 Passagieren besetzte Saab 2000 der Darwin Airlines gefährlich nahe.
Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu und drehte erst im letzten Moment scharf ab. Der Pilot sah durchs Cockpitfenster, wie die Sportmaschine direkt auf ihn zusteuerte.
Der Lotse argumentierte, für ihn sei klar gewesen, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen würden. Als er gemerkt habe, dass es trotzdem eng werde, habe er angemessen reagiert und die Sportmaschine angewiesen, steil rechts abzudrehen.
Das Manöver verlief glimpflich, verletzt wurde niemand. Der Saab-Pilot bezeichnete es im Nachhinein aber als den «kritischsten Moment meiner vierzig Jahre dauernden Karriere». Er entschied sich deshalb, den Vorfall zu melden, was das Verfahren auslöste.
(SDA)