Nach dem Terroranschlag in Berlin vom letzten Montag werden in der Schweiz Forderungen nach einer Präventivhaft für sogenannte Gefährder laut. Die Konferenz kantonaler Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat Justizministerin Simonetta Sommaruga bereits einen Vorschlag für einen Terrorartikel im Strafgesetzbuch unterbreitet. Gemäss diesem würde sich künftig strafbar machen, «wer einer terroristischen Organisation zugehörig ist oder diese auf irgend geartete Weise unterstützt», schreibt der «Tagesanzeiger». Der Strafrahmen soll von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe reichen.
Gemäss KKJPD-Präsident Hans-Jürg Käser reicht es nicht, Dschihadisten vom Nachrichtendienst und kantonalen Staatsschutzorganen überwachen zu lassen. Es müsse auch die Möglichkeit geben, jemanden präventiv in Haft zu setzen, sagte Käser gegenüber der Sendung «10 vor 10».
Präventivhaft ist heute schon möglich
Allerdings bietet schon das geltende Recht die Möglichkeit, jemanden in Haft zu nehmen, wenn aufgrund einer Drohung ernsthaft zu befürchten ist, er oder sie werde eine schwere Straftat begehen. Zudem kennen verschiedene Kantone wie Zürich, Bern, St. Gallen, Luzern und Aargau bereits die Möglichkeit einer Präventivhaft zum Zweck der Gefahrenabwehr.
Daher gibt es auch kritische Stimmen zur Einführung einer «Gesinnungshaft». So warnt der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni vor Schnellschüssen. Gegen die Einführung einer Präventivhaft spricht sich Jean-Christophe Schwaab (SP, VD), Präsident der nationalrätlichen Rechtskommission, aus. Eine solche sei ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte. Wie Caroni verweist auch er im «Tagesanzeiger» darauf, dass schon heute eine Inhaftierung bei einem konkreten Tatverdacht für terroristische Vorbereitungshandlungen möglich sei.
Gesetzesvorschlag im nächsten Sommer
Dennoch hat der Bundesrat im Sommer entschieden, bis Mitte des kommenden Jahres eine Vernehmlassungsvorlage über neue präventiv-polizeiliche Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus vorzulegen. In diesem Zusammenhang werde er auch prüfen, ob es zusätzliche Haftgründe braucht. (sf)