Das Urteil unterstreiche die «äusserst schwere Schuld» des Verurteilten, der für das Leben seines Opfers nichts als «absolute Verachtung» übrig gehabt habe, so die Richter. «Er tötete niederträchtig und überraschend aus belanglosem Grund - wegen seines verletzten Egos», kam das Gericht zum Schluss.
Der Staatsanwalt hatte ebenfalls auf Mord plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe und Verwahrung für den Angeklagten gefordert, den er während des dreitägigen Prozesses als «entmenschlichtes Monster» bezeichnet hatte. Er habe noch nie einen so absurden Mord gesehen, sagte der Staatsanwalt. Die alte Dame sei getötet worden, nur weil sie ein Wort zu viel gesagt habe.
Der psychiatrische Gutachter hatte sich ebenfalls für eine Verwahrung ausgesprochen. Laut seinem Gutachten leidet der verurteilte Mörder an einer dissoziativen Persönlichkeitsstörung. Ihm fehle jedes Krankheitsbewusstsein und er sei einer Therapie nicht zugänglich.
Die Verwahrung wurde laut dem Gericht aufgrund der «grossen Gefährlichkeit» und «bedeutenden Rückfallgefahr» des Täters ausgesprochen. Er sei bereits früher durch Gewaltakte und Mordrohungen aufgefallen.
Der Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, der betagten Frau ein Kissen auf den Kopf gedrückt zu haben. Eine Tötungsabsicht wies er aber von sich.
Die leicht verwirrte und über 80-jährige Frau hielt den Mann offenbar für ihren Enkel. Sie war ihm im Treppenhaus ihres Wohnblocks begegnet und lud ihn zu sich in die Wohnung ein.
Nachdem der Mann bei ihr einen Gratin gegessen hatte, soll er sich zunehmend darüber genervt haben, dass sich die alte Frau fälschlicherweise für seine Grossmutter und ihn für ihren Enkel hielt. Er soll sie deshalb ins Gesicht und auf die Beine geschlagen haben, unter anderem mit einem Messer und einer Fonduegabel.
Dann sei er vom Tisch aufgestanden, habe das Gleichgewicht verloren und sei auf die Frau gestürzt, erzählte der Angeklagte weiter. Weil sie geschrien habe, habe er ihr während 30 Sekunden ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Dieses entfernte er erst wieder, als sich die Frau nicht mehr bewegte. Er habe die schreiende Frau mit dem Kissen nur zum Schweigen bringen wollen, gab der Angeklagte zu Protokoll.
Er sei zum Tatzeitpunkt zudem unter dem Einfluss von Antidepressiva und Cannabis gestanden und habe eine grosse Menge Alkohol getrunken, versuchte er sich weiter zu entschuldigen. Nach der Tat sei er nicht mehr im Stande gewesen, die Rettungskräfte zu rufen. Stattdessen rief er einen Freund an und ging mit diesem einen Joint rauchen.