Seine Arbeitskleider muss Arben T.* (42) weglegen. Der Maler hat in der Bude, in der er 2016 arbeitete, eine Stiftin (damals 15) missbraucht. Dafür stand T. in Solothurn vor Gericht.
Vorwürfe: Sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Belästigung – alles mehrfach!
Sie wehrte sich – vergebens
Angefangen hat es am 19. September 2016. T. reisst die Lehrtochter im Firmenfahrzeug an den Haaren zu sich, greift ihr an die Brüste. «Komm kuscheln», sagt er. Sie wehrt sich. Anfangs vergebens.
Am 20. September 2016 hebt er sie in einem Raum auf einen Tisch, fasst ihr in die Hosen – und wieder an die Brüste. Lässt sich von ihr nicht aufhalten.
Übergriffe im Lift
Am 21. September 2016 passiert es laut Anklage im Lift: «Während der Fahrt drückte er sie an die Wand und fasste ihr über und unter der Kleidung an die Brüste und drückte diese zusammen.»
T. lässt ihr keine Chance zu fliehen. Auf einer zweiten und dritten Fahrt geht er sie erneut an. Erst als der Lift unten ankommt, darf sie raus.
Danach nimmt er ihr die Privatkleider weg. Als sie sie zurückwill, packt er sie, greift ihr wieder an die Brüste, reisst sie an den Haaren. Sie beisst ihn in den Finger. Er lässt sie kurz los, kann sie aber dennoch festhalten.
Arben T. war aggressiv
Später sagt die Lehrtochter aus, T. sei aggressiv gewesen und habe ihr gesagt: «In den Finger beissen gehört bestraft.» Da habe sie ihm zwischen die Beine getreten, ihre Kleider genommen und sei weg.
Im Oktober 2016 schafft sie es, T. anzuzeigen. Bei der zweiten Befragung gibt er weinend alles zu. Auch vor Gericht heult der Maler, als die Staatsanwältin spricht. Sie sagt, er habe das Vertrauen der Stiftin schwer missbraucht.
Urteil im abgekürzten Verfahren
T. gibt erneut alles zu. Mehr muss er nicht sagen. Die Verhandlung geht im abgekürzten Verfahren über die Bühne. Die Parteien hatten sich zuvor geeinigt, dass T. dem Opfer Genugtuung und Schadenersatz von total 11'000 Franken zahlt.
Auch das Urteil steht bereits: zwei Jahre Knast – bedingt. Zudem muss T. eine Busse von 1000 Franken zahlen. Und: Er darf zehn Jahre keine Tätigkeit ausüben, bei der er regelmässig Kontakt mit Minderjährigen hat. Er arbeitet heute anderswo.
Und die Stiftin? Sie musste die Lehrstelle wechseln. Für sie gab es eine Notlösung im Zusammenhang mit ihrem Hobby – dem Fussball.
* Name der Red. bekannt