Ein letztes Adieu für ihren Sonnenschein. Gestern Abend verabschiedeten sich Angehörige, Freunde und Schulkollegen von Elida Osmani (†19). Die junge Mazedonierin wurde in Lenzburg AG vom Aargauer Zahnarzt K. S.* (80) auf einem Zebrastreifen totgefahren. In einem braunen Sarg wurde die Leiche der Migros-Stiftin aus dem Spital Aarau in die Moschee der Islamischen Gemeinschaft Lenzburg gebracht.
«Wir sind jetzt alle noch mal ganz nahe bei Elida», sagt ihr Cousin Bedri Asani (34) betroffen zu BLICK. Schon am nächsten Tag wird Elida in ihr Heimatland Mazedonien geflogen und dort im engsten Familienkreis zur letzten Ruhe gebettet. Es ist der traurige Abschied einer hoffnungsvollen Frau, die erst vor zweieinhalb Jahren in die Schweiz kam.
K. S. zückte vor Polizei den alten Ausweis
Doch als Elida am Montag mit dem Bus von der Arbeit in Lenzburg ankommt, wird sie auf dem letzten Teil eines Fussgängerstreifens unweit ihres Zuhauses von einem Volvo erfasst. Wie BLICK-Recherchen zeigen, sitzt K. S. am Steuer. Der Zahnarzt war trotz Führerausweisentzug mit einem alten Billett unterwegs und übergab dieses nach dem Unfall der Polizei.
Als die Beamten nachforschen, entlarven sie den dreisten Schwindel. Laut BLICK-Informationen gibt es Bundesgerichtsurteile, die zeigen: Der Zahnarzt fuhr schon mehrmals zu schnell, wurde erwischt, verurteilt und musste sogar schon das Billett abgeben. Aber: Er kämpfte sich jeweils jahrelang durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht (s. Box). Im März 2017 das finale Urteil: Billett sechs Monate weg! Im Juni gibt er es endlich ab. Doch K. S., der trotz seines hohen Alters noch als Zahnarzt praktiziert, fährt munter weiter.
Schwester des Rentners geschockt
«Er hat mich heute Morgen über den Unfall informiert», sagt seine Schwester (83) gestern zu BLICK. «Er sagte mir, dass er die junge Frau nicht gesehen habe. Es tut ihm leid, was passiert ist.» Die Schwester vermutet, dass Elida in der Dunkelheit vielleicht einfach rauslief oder aufs Handy schaute. Ihr Bruder habe sicher nicht am Handy hantiert: «Er hat keins und sagte immer, dass er ein Handy lieber auf den Boden schmettern würde!» Von den diversen Vergehen im Strassenverkehr will die Schwester nichts gewusst haben.
Der Unfallfahrer, der nie verheiratet war und kinderlos ist, war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Weder in seiner Praxis, noch zu Hause. Im Quartier ist der gut betuchte Senior ein Phantom. Er nimmt nicht am Dorfleben teil, geschweige in Vereinen. «Er war immer darauf bedacht, dass er nie fotografiert wird», so ein ehemaliger Schulkollege. «Auf Klassenfotos versuchte er sich immer zu verstecken.»
Verfahren wegen fahrlässiger Tötung
Ob der Rentner beim Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder zu schnell fuhr, sagt die Aargauer Staatsanwaltschaft nicht. Aber, so Sprecherin Fiona Strebel: «Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat ein Verfahren eröffnet wegen fahrlässiger Tötung.»
K. S. sitzt trotz negativem Vorleben und dem Unfall in Lenzburg nicht in U-Haft. Laut der Staatsanwaltschaft gibt es keine Haftgründe. Elidas Cousin Bedri Asani ist enttäuscht: «Was soll man da noch sagen? Der 80-Jährige wird hoffentlich aus all dem gelernt haben und eine gerechte Strafe kriegen.» Doch die Familie weiss: «Am Ende bringt nichts unseren Sonnenschein zurück.»
*Name d. Red. bekannt
August 2011: K. S.* wird innerorts geblitzt. Nach Abzug hatte der Rentner 80 km/h auf dem Tacho! Es droht ein Ausweisentzug für sechs Monate. Grund: es ist nicht das erste Verkehrsdelikt in der Akte des Zahnarztes. Schon 2010 muss K. S. den Führerschein wegen eines mittelschweren Vergehens für einen Monat abgeben.
Der Rentner-Rowdy akzeptiert den mehrmonatigen Entzug nicht. Vom Bezirksgericht Einsiedeln übers Kantonsgericht Schwyz landet der Fall vor dem Bundesgericht. K. S. macht geltend, dass ein Entzug «nach so langer Zeit nicht mehr geeignet sei, eine erzieherische Wirkung zu entfalten».
Alle Instanzen schmettern die Beschwerden ab. Doch K. S. stellt auf stur. Versucht abermals, gegen das Fahrverbot vorzugehen, und reicht Beschwerde gegen das Strassenverkehrsamt ein. Der Fall landet zunächst beim Aargauer Verwaltungsgericht und danach wieder beim Bundesgericht. In Lausanne wird am 15. März 2017 endgültig entschieden: Er muss den Führerschein abgeben! Ohne Billett fuhr er am Montagabend Elida Osmani (†19) tot.
August 2011: K. S.* wird innerorts geblitzt. Nach Abzug hatte der Rentner 80 km/h auf dem Tacho! Es droht ein Ausweisentzug für sechs Monate. Grund: es ist nicht das erste Verkehrsdelikt in der Akte des Zahnarztes. Schon 2010 muss K. S. den Führerschein wegen eines mittelschweren Vergehens für einen Monat abgeben.
Der Rentner-Rowdy akzeptiert den mehrmonatigen Entzug nicht. Vom Bezirksgericht Einsiedeln übers Kantonsgericht Schwyz landet der Fall vor dem Bundesgericht. K. S. macht geltend, dass ein Entzug «nach so langer Zeit nicht mehr geeignet sei, eine erzieherische Wirkung zu entfalten».
Alle Instanzen schmettern die Beschwerden ab. Doch K. S. stellt auf stur. Versucht abermals, gegen das Fahrverbot vorzugehen, und reicht Beschwerde gegen das Strassenverkehrsamt ein. Der Fall landet zunächst beim Aargauer Verwaltungsgericht und danach wieder beim Bundesgericht. In Lausanne wird am 15. März 2017 endgültig entschieden: Er muss den Führerschein abgeben! Ohne Billett fuhr er am Montagabend Elida Osmani (†19) tot.