Normalerweise liest man diesen Satz, wenn Hunde nicht erwünscht sind: «Wir müssen draussen bleiben.» Doch in diesem Fall sind Muslime gemeint. Ein Aargauer Metzger hat an seinem Privathaus an der Eingangstür ein Schild angebracht, das einen muslimischen Mann mit Gebetskappe und eine Burka-Trägerin zeigt. Daneben der eingangs erwähnte Spruch.
Gülcan Akkaya, Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, beurteilt das Schild als «rassistisch diskriminierend und verletzend». Es sei bekannt, dass es vor allem von rechten Kreisen verbreitet wird, um Stimmung gegen Muslime zu machen.
Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) hat den Metzger ausfindig gemacht und bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafanzeige gegen ihn eingereicht. Das berichtet «20min.ch». IZRS-Sprecher Qaasim Illi ist schockiert: «Durch den islamophoben Aufkleber im Stil eines ‹Hunde verboten›-Schildes werden Muslime mit Hunden gleichgesetzt. Unserer Meinung nach ist das klar Rassismus.»
Öffentlich? Werden Menschenrechte verletzt?
Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob das Schild gegen die Rassismusstrafnorm verstösst. Akkaya: «Es wird unter anderem die Frage zu beantworten sein, ob es als ‹öffentlich› bewertet wird, da nur öffentlich geäusserte Herabsetzungen strafbar sind.» Auch werde zu beurteilen sein, ob Muslime durch dieses Schild in einer Art und Weise herabgesetzt werden, die gegen die Menschenwürde verstosse.
Der Aargauer Metzger sagt, er sei kein Islamhasser: «Ich habe muslimische Freunde, die es lustig finden. Das Schild ist ein Gag.» Wer den Schleier ablege, sei in seinem Haus willkommen. Er sei aber gegen den radikalen Islam: «Natürlich bin ich für ein Burka-Verbot.» Post von den Strafverfolgungsbehörden habe er bisher nicht erhalten. Das Schild habe er inzwischen entfernt. (noo)