«Nudeland» sorgt für rote Köpfe
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Wie weit geht Kunstfreiheit?«Nudeland» sorgt für rote Köpfe

Weil sie füdliblutt auf Wiese tanzten
Aargauer Nacktkünstler kämpfen gegen Bussen

Für ihren Nackt-Tanz in der Wiese erhielten mehrere Künstler im Aargau Bussen von der Polizei. Nun landet der Vorfall sogar vor dem Bezirksgericht.
Publiziert: 04.01.2019 um 12:15 Uhr

Minutenlang wälzen sich die Männer und Frauen auf der Wiese, rollen durchs hohe Gras und bilden mit ihren Körpern schwungvoll Skulpturen. Das Spezielle: Sie alle sind bei der Darbietung komplett nackt. «Nudeland», also Nacktland, heisst die Vorführung darum auch. Nicht alle finden Gefallen daran. 

Eigentlich sollte die Kunst-Performance satte zwei Stunden dauern. Doch die Übung musste vorzeitig abgebrochen werden. Eine Anwohnerin hatte sich durch die Nackten auf der Wiese belästigt gefühlt und die Polizei alarmiert, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Nackt-Darbietung im «Königreich Noseland»

Der Vorfall passierte am 20. August 2017 auf einer Wiese zwischen Schöftland und Schlossrued im Herzen des Kantons Aargau. Es ist das Reich des selbst ernannten «Königs von Noseland», Bruno Schlatter. Der 54-jährige Aargauer steckt auch hinter jener Nackt-Darbietung, die mit dem Polizeieinsatz endete.

Die rollenden und sich räkelnden Blüttler gehören eigentlich noch zu den harmloseren Inszenierungen im Reich von Bruno Schlatter. Für weitaus grösseres Aufsehen sorgte beispielsweise die Aktion mit dem Luzerner Künstler Martin Gut, der in einer Video-Botschaft nackt um Kleiderspenden bittet (BLICK berichtete). Trotzdem sind es die Szenen vom Sommer 2017, welche die Behörden bis heute beschäftigen.

Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch ungebührliches Verhalten erhielten insgesamt fünf Personen eine Busse von je 100 Franken. Zwei Personen bezahlten diese umgehend, um nicht registriert zu werden. Drei weitere hingegen, darunter auch der bekannte Nackt-Künstler Thomas Zollinger, weigerten sich, diese entgegenzunehmen.

Erscheinen Blüttler auch am Bezirksgericht?

Mittlerweile ist die Nackt-Aktion ein Fall für das Bezirksgericht Kulm. Am kommenden Freitag wird dort unter anderem darüber verhandelt, ob es sich bei der Darbietung um Kunst oder ungebührliches Verhalten handelte. Für Thomas Zollinger ist klar: Mit dem Polizeieinsatz auf der Wiese wurde ein Kunstwerk zerstört. «Mit dem Abbruch und der Busse wurde das Grundrecht der Kunstfreiheit verletzt», sagt er zur «Aargauer Zeitung».

Zollinger und zwei weitere Personen, welche die Busse abgelehnt hatten, fordern die Ungültigerklärung der Ordnungsbussen sowie eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken. Zudem möchten sie, dass sie ihren Nackttanz im Gras in voller Länge nachholen dürfen. Es ist allerdings möglich, dass es schon in einer Woche zum nächsten Auftritt der Blüttler kommt. Am Bezirksgericht Kulm werden auch zahlreiche Anhänger der Nacktkunst von Zollinger und Schlatter erwartet. Bleibt abzuwarten, wie stark bekleidet sie dort erscheinen werden. (cat) 

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