IZRS-Präsident Nicolas Blancho darf weiterhin keine bewilligungspflichtige Waffen tragen. In Videobotschaften distanziere sich Blancho nicht klar von der Anwendung von Gewalt, heisst es in dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bernischen Verwaltungsgerichtes.
Das hängige Verfahren der Bundesanwaltschaft liefere zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei Blancho keine Gewähr für einen verantwortungsbewussten und gesetzmässigen Umgang mit einer Waffe gegeben sei.
Blancho beklagt «schwerwiegende Drohungen»
Die Berner Kantonspolizei und die kantonale Polizeidirektion hätten das Gesuch um Erteilung eines Waffenscheins zu Recht abgelehnt, befand das Verwaltungsgericht und wies Blanchos Beschwerde ab. Der IZRS-Präsident kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Nach Angaben des Islamischen Zentralrats von 2015 begründet Blancho den Wunsch nach einem Waffenschein mit schwerwiegenden Drohungen gegen ihn, seine Familie und namentlich auch gegen seine Kinder.
Blancho wegen Propaganda-Videos angeklagt
Der Islamische Zentralrat zählt nach eigenen Angaben etwa 3900 Mitglieder. Das entspricht rund einem Prozent der in der Schweiz lebenden Muslime.
Die Bundesanwaltschaft hat im vergangenen September Anklage gegen drei IZRS-Vorstandsmitglieder – darunter Blancho – erhoben. Mit Propaganda-Videos sollen sie gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat verstossen haben. (SDA)