Weil der IZRS-Boss die öffentliche Sicherheit gefährde
Nicolas Blancho darf sich wieder nicht bewaffnen

Nicolas Blancho, Präsident des Islamischen Zentraltrats Schweiz (IZRS), versucht nach zwei Jahren wieder einen Waffenschein zu erlangen. Der Versuch scheitert erneut – und Blancho reicht wieder Einsprache ein.
Publiziert: 06.10.2017 um 09:46 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:14 Uhr
Nicolas Blancho, Präsident des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS).
Foto: Keystone

Nicholas Blancho, Präsident des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), ist zum zweiten Mal abgeblitzt mit seinem Wunsch, einen Waffenerwerbsschein zu erhalten. Sein Gesuch wurde im Mai in zweiter Instanz abgelehnt, berichtet die «NZZ». Blancho lässt aber nicht locker – erneut habe er Einsprache eingereicht. Derzeit ist das Verfahren beim bernischen Verwaltungsgericht pendent.

Die Kantonspolizei Bern begründete die Ablehnung des Gesuchs damit, dass Blancho «Ansichten vertrete und öffentlich mache, die einerseits durch Beeinflussung Dritter geeignet seien, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz zu gefährden, und die andererseits nicht das Bild einer Person zeichneten, die Gewähr für einen sorgfältigen, verantwortungsbewussten und gesetzmässigen Umgang mit einer Waffe biete». Allerdings habe auch eine Rolle gespielt, dass die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Propaganda für eine verbotene Gruppierung auf ihn ausgedehnt habe (BLICK berichtete).

Waffe zum Schutz für sich und seine Familie

Vor zwei Jahren wurde publik, dass sich Blancho eine Waffe wünscht. Er hatte bei der Berner Kantonspolizei einen Waffenerwerbsschein für eine Pistole des Herstellers Sig Sauer beantragt (BLICK berichtete). Der Polizei sagte Blancho, dass er alle Voraussetzungen erfülle, um einen Waffenerwerbsschein zu erhalten. Und dass er einen tadellosen Leumund und über einen leeren Strafregistersauszug verfüge.

Die Waffe sollte ihm zur Selbstverteidigung dienen. Blancho gab an, dass er und seine Familie immer wieder beschimpft und bedroht würden. Er sei bei Veranstaltungen sogar attackiert worden. Trotzdem liess ihn die Kantonspolizei Bern 2015 abblitzen – mit der Begründung, dass «keine Hinweise auf Selbst- oder Drittgefährdung» vorlägen. Daraufhin reichte der Bieler Salafist zum ersten Mal Rekurs ein. (na)

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