Vertrauliche Aktennotiz in Stellenabsage gefunden
Peinliche Panne bei der Stadt Solothurn

Das Schulamt sagte einem Stellenbewerber ab – und legte eine vertrauliche Aktennotiz mit weiteren Namen bei.
Publiziert: 29.06.2017 um 15:24 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:27 Uhr
In der Stadtverwaltung in Solothurn wurden versehentlich vertrauliche Daten verschickt.
Florian Wicki

Der Solothurner Stadtverwaltung ist ein peinlicher Fehler unterlaufen. Nach dem regulären Bewerbungsprozess für ein Praktikum erhielten drei von vier Bewerberinnen und Bewerber eine Absage per Mail.

Als einer der unterlegenen Kandidaten aber das Couvert mit dem retournierten Bewerbungsdossier öffnete, fand er eine interne, vertrauliche Begleitnotiz mit den Namen und Absagegründen aller Bewerber vor. Und mit dem Namen der gücklichen Person, welche die Stelle erhalten hat.

«Darf ich dich bitten, den Kandidaten die Bewerbungsunterlagen zurückzuschicken»: Leider ging diese «Begleitnotiz» auch mit auf die Post (BLICK hat die Namen unkenntlich gemacht).
Foto: zvg

Ausserdem interessant an dem Schreiben: Bei einem der Kandidaten ist der offizielle Grund kurz und bündig: «B-Ausweis», dieser ist nur für eine Aufenthalt in der Schweiz von 5 Jahren gültig.

Trotz Kontrolle Notiz übersehen

Den Fehler der Verwaltung bedauert sie zutiefst: «Es ist ein sehr bedauerlicher und gravierender Fehler, den wir auf uns nehmen», sagt Christine Krattiger, Leiterin des Rechts- und Personaldienstes der Stadtverwaltung Solothurn.

Sie hätten die Bewerbungsprozesse vor drei Jahren auf Online-Verfahren umgestellt, da könne so etwas nicht mehr passieren. Leider ist die Umstellung bei den Praktikumsstellen noch nicht vollständig vollzogen: «Daher schicken wir die Bewerbungsdossiers weiterhin per Post zurück, und da blieb trotz Kontrolle eine solche Notiz im Dossier hängen», so Krattiger.

Sie versichert glaubhaft: «Das ist für uns der erste Fehler dieser Art seit 30 Jahren und sicher auch der letzte.»

Das System könnte geändert werden

Dennoch leibt die Frage: Wieso schliesst Solothurn Bewerber mit befristeter Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) kategorisch aus dem Bewerbungsprozess aus?  «Das ist in der städtischen Dienst- und Gehaltsordnung so geregelt», erklärt Krattiger.

Wahlfähig in alle Stellen der Gemeindeverwaltung seien in der Regel Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Falls die Stelle so nicht besetzt werden könne, kämen in der Praxis Bewerbungen mit C-Ausweis in Betracht, dann die B-Ausweise.

Auf das Wahlreglement, das von 1974 stammt und dessen Aktualität angesprochen, meint Krattiger: «Ich bin mir am Überlegen, dieses System für Praktikumsstellen zu ändern, es gibt da aber einiges zu bedenken.» Eine Änderung des Reglements müsse zudem von der Gemeindeversammlung angenommen werden.

Der Lapsus im Amt kommt vom Timing her ungelegen, am nächsten Sonntag tritt Stadtpräsident und FDP-Nationalrat Kurt Fluri (61) zur Wiederwahl an.

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