Der 19-jährige Sudanese fiel am 22. Januar über eine Betreuerin her. In der Waschküche der unterirdischen Unterkunft beim Regionalspital schloss er die Tür und fasste ihr an die Brüste (BLICK berichtete). Zum Glück konnte sich die Betreuerin in Sicherheit bringen.
Die Staatsanwaltschaft wollte ihn darauf in Sicherheitshaft stecken. Doch das Zwangsmassnahmengericht verfügte, dass er in einer Asylunterkunft untergebracht wird – unter der Bedingung, dass er diese nur in Begleitung verlassen dürfe.
Doch das klappte nicht. Der Sudanese konnte die Unterkunft in Oftringen AG unbegleitet verlassen. Dies sei schliesslich kein Gefängnis, sagte ein Verantwortlicher zu BLICK.
Gegenüber «Tele M1» gab der Sudanese sogar ein Interview. Darin deutete er mit seinem Bruder an, dass sie vielleicht das Land verlassen wollen.
Darauf hat die Staatsanwalt reagiert. Sie beantragte am Montag, dass der Sudanese wieder in Sicherheitshaft kommt.
Am Dienstag holte die Polizei den Mann im Asylheim ab und steckte ihn ins Gefängnis, wie «Tele M1» berichtet.
Ob der Sudanese aber in Haft bleibt, entscheidet nun wieder das Zwangsmassnahmengericht.
Die Staatsanwaltschaft fordert in der Anklage eine zweijährige Freiheitsstrafe. Ein Jahr davon unbedingt. Der Sudanese streitet die Tat ab. (sas)