Die Bilder aus Baden AG und der umliegenden Gegend sind spektakulär. Gestern Abend ist ein Unwetter über die Region gezogen. Feuerwehren haben ganzen Einsatz geleistet. Trotzdem dürften die Schäden in die Millionen gehen. Wer zahlt für den Unwetterschaden an Auto, Haus und Garten?
Mein Auto ist verbeult, zahlt nun die Versicherung?
Hagelschäden sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Diese kommt für Schäden im Zusammenhang mit sogenannten Elementarereignissen auf. Dazu zählen Sturmwinde, Schneerutsche, Steinschlag oder eben Hagelzüge. Ebenfalls versichert sind Glasbruch-, Feuer- oder Tierschäden.
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig. Wer diese Versicherung nicht gewählt hat, der muss die Reparaturkosten selbst bezahlen. Je nach Versicherer ist ein Selbstbehalt zu zahlen.
Muss ich den Schaden noch heute melden?
Ist der Hagelschaden einmal da, muss der Schaden möglichst schnell der Versicherung gemeldet werden. Ansonsten verfällt der Anspruch. Die Versicherung hat das Recht, die Beulen vor der Reparatur zu begutachten. Daraufhin gibt die Versicherung entsprechende Anweisungen und schickt die Betroffenen direkt in die Garage oder zieht einen Gutachter herbei. Bei grossflächigen Hagelschäden richten einzelne Autoversicherer Servicecenters ein, wo die beschädigten Fahrzeuge von Experten begutachtet werden.
Mein Auto ist schon alt, soll ich es trotzdem reparieren lassen?
Laut Autoimporteur Amag lohnt sich eine Reparatur praktisch immer. Eine Ausnahme ist der wirtschaftliche Totalschaden. Falls das Auto geleast ist, wird ein nicht instand gesetzter Schaden bei der Rückgabe verrechnet. Anstelle der Reparatur können sich Geschädigte auch die Schadenssumme auszahlen lassen. Allerdings zahlt die Versicherung bei einem nächsten Schaden nicht mehr den vollen Betrag.
Mein Garten ist verwüstet, muss ich die Reparatur selbst berappen?
Hagel kann auch rund ums Haus beträchtliche Schäden verursachen – am Gartensitzplatz, der Einfahrt oder auch an Biotopen. Solche Fälle kann die «Umgebungsversicherung» decken. Das ist ein Zusatz zur Haushalt- und Gebäudepolice.
Um Schäden zu vermeiden, empfiehlt die Versicherung Mobiliar zudem vorbeugende Massnahmen. Dazu zählt: Storen und Rollläden hochziehen und Fenster und Türen schliessen. Zudem sollten sich die Menschen in Schutz bringen. (jfr)
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