Kuno W.* (54) muss für 34 Monate hinter Gitter. Zusätzlich gab es eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und eine unbedingte Busse von 2000 Franken. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt er in Sicherheitshaft, beziehungsweise einer Massnahme auf einem Hof in der Westschweiz.
Kuno W. erschien heute zur Urteilsverkündung mit einer Schokoladen-Pistole, hielt diese in die Kamera des BLICK-Fotografen. Während den Ausführungen des Richters stand er wütend auf, stapfte auf den Gang hinaus, begleitet von zwei Polizisten. Er wolle sich das nicht anhören, meinte er.
Er ist im Raum Solothurn als Behördenschreck bekannt. Im Juni 2016 schlug er einen Gerichtsschreiber und beisst einen Oberrichter. Unter anderem stand er deshalb in Solothurn vor Gericht.
Staatsanwaltschaft hatte Verwahrung beantragt
Die Staatsanwaltschaft hatte Verwahrung und Sicherheitshaft sowie eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren beantragt. Dazu eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen und eine Busse von 2500 Franken.
Das Amtsgericht sprach Kuno W. schuldig – unter anderem der mehrfachen einfachen Körperverletzung sowie der Gewalt und Drohung gegen Beamte. Verurteilt wurde er auch noch wegen Sachbeschädigung, Drohung, Beschimpfung, sexueller Belästigung, Hausfriedensbruchs und wegen Ungehorsams gegenüber einer amtlichen Anordnung.
Wie der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung sagte, wiegen die Vorfälle gegen die Behördenmitglieder schwer. Kuno W.s Verhalten sei «nicht tolerierbar». Ein solches Fehlverhalten dürfe der Staat nicht hinnehmen. Zudem sei Kuno W. «eine schwierige Person» und «sehr schlau». Der Gerichtspräsident empfahl dem Querulanten, Kompromisse im Leben einzugehen: «Schöne wäre es, wenn wir Ruhe hätten, und sie und der Staat ruhig leben könnten.»
Er selbst schüttelte jedoch bei der Urteilseröffnung den Kopf. Sein Kommentar: «Ich werde das wieder machen. Das akzeptiere ich nicht», rief er.
Wollte auf Polizisten einschlagen
Im Juni 2016 ging er tätlich auf einen Gerichtsschreiber los, stiess ihm mit dem Fuss ins Steissbein und schlug ihm ins Gesicht. Zudem ging er im Treppenhaus auf den Oberrichter los, biss ihm in die Hand. In der U-Haft wollte er mit einem Stuhl auf einen Polizisten einschlagen.
Andere Beamte konnten noch eingreifen und Kuno W. fixieren. Dieser biss dabei einem Polizisten ins Bein, trat ihm ins Knie, spuckte ihm zwei Mal ins Gesicht. Kuno W. musste mit einem Schockschlag gebändigt werden.
Zwischen dem 23. Dezember 2016 und dem 9. Februar 2017 hatte Kuno W. auch die Staatsanwältin bedroht. Er schrieb Sätze wie: «Du weisst, ich stelle mir vor, Dich sanft zu schwängern.» Oder: «Warte, bis ich Dich das nächste Mal treffe!» In der Anklage stehen weitere Drohungen – mit Inhalt tief unter der Gürtellinie.
* Name der Redaktion bekannt