Am Aargauer Obergericht kommt es am Donnerstag zum Eklat. Ein Schweizer (31) steht vor Gericht, weil er vor drei Jahren zwei Prostituierte gewürgt hat, bis sie bewusstlos waren. Bei einer Frau hat er laut Anklageschrift sogar einen Elektroschocker eingesetzt.
Nachdem er in erster Instanz vom Bezirksgericht Baden zu vier Jahren Gefängnis – aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme – verurteilt wurde, hofft er vor dem Obergericht auf einen Freispruch.
Richter bleibt trotz Spuck-Attacke ruhig
Wie Tele M1 berichtet, kommt es aber bereits während der Verhandlung zu einer speziellen Situation: Der Beschuldigte spricht mehr als sein Anwalt, zitiert diverse Paragraphen und begründet, weshalb er sofort aus dem Gefängnis will. Die Fragen der Richter hingegen lässt er unbeantwortet.
«Es kommt selten vor, dass der Beschuldigte sich selber verteidigt und das Wort nicht seinem Anwalt überlässt», sagt der Staatsanwalt Beat Richner zum Sender.
Geholfen hat es dem Dirnen-Würger offenbar nicht. Denn auch das Obergericht kommt zum Schluss, dass der Schweizer schuldig ist und bestätigt das Urteil des Bezirksgericht Baden.
Und da tickt der Dirnen-Würger aus. Steht auf, läuft zum Oberrichter und spuckt ihn an. Zwei Polizisten, die sich ebenfalls im Gerichtssaal befinden, rennen sofort zum Angeklagten hin und führen ihn zurück an seinen Platz. Trotz der Spuck-Attacke bleibt der Oberrichter cool und macht ganz normal mit der Urteilsverkündung weiter.
Angeklagter sieht sich als Opfer
Es sei nicht das erste Mal, dass der Angeklagte jemanden anspucke, so der Staatsanwalt später. «Sein Verhalten vor Gericht bestätigt sein Verhalten während der Untersuchung. Auch während dieser Zeit hat er einen polizeilichen Sachbearbeiter angespuckt und tätlich angegriffen.»
Sein Verhalten lasse sich möglicherweise durch seine falsche Wahrnehmung erklären, heisst es bei Tele M1. Der Angeklagte sehe sich selbst als Opfer. Wie er sagt, sei es im Gefängnis anstrengend für ihn, ständig um kriminelle Menschen herum zu sein. (frk)