Mitgenommen tritt Max G.* (30) gestern vor das Bezirksgericht Zofingen AG. Der Chauffeur der Giezendanner Transport AG in Rothrist AG hatte 2016 beim Rückwärtsfahren seinen Arbeitskollegen Andreas A.* (†27) an eine Rampe gedrückt. Elf Tage später starb der junge Mann im Spital an seinen Verletzungen. Besonders tragisch: Max G. hatte Andreas A. selbst als Chauffeur ausgebildet.
Trauer noch allgegenwärtig
«Dieser Unfall ist leider so passiert», sagt der Patron und SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner (65) zu BLICK. Er habe damals in den Ferien davon erfahren. «Wir hofften alle, dass unser Chauffeur überleben wird. Doch leider war dem nicht so.» Die Trauer über den Tod von Andreas A. sei allgegenwärtig. Giezendanner dazu: «Wir haben Andreas nicht vergessen. Es ist auch für den Chauffeur nicht leicht, dem das passiert ist.»
Tatsächlich: Max G. weint beim Prozess zweimal. Zum Unfall spricht er nicht. Doch er versucht zu erklären, wie schwierig es für Chauffeure ist. «Man sieht einen 40-Grad-Winkel vom Spiegel aus, der Rest ist toter Winkel», sagt Max G., der seit 2011 für Giezendanner fährt. Über einen Billettentzug soll nach dem Verfahren entschieden werden.
Er hatte noch mit Andreas A. geplaudert
Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Max G. hat am 14. Juli 2016 fahrlässig gehandelt. So soll der der Deutsche, nachdem er mit Andreas A. bei der Rampe 4 noch geplaudert hatte, um circa 16.05 Uhr in seinen parkierten LKW samt Anhänger gestiegen sein.
Max G. soll zwar Sichtkontrollen durchgeführt und die gelben Einfahrt-Linien eingehalten haben. Aber: Er sah die Stelle nicht, in der Andreas A. vor die Rampe kam, um für ihn das Ladeblech hochzuklappen. «Ich dachte, Andreas sei immer noch im Lager, wo er mit dem Arbeiter hingegangen war», so Max G. gestern.
Vom Anhänger an die Rampe gedrückt
Es kommt zum Drama: Andreas A. wird vom Anhänger an die Rampe gedrückt. Als der Lagerarbeiter aus dem Gebäude kommt, sieht er den Eingeklemmten. Er ruft Max G. zu, dass er vorwärtsfahren soll. Ein schrecklicher Anblick. Andreas A. wurde ins Spital gebracht, doch am Ende konnten ihm die Ärzte nicht helfen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Max G. vor, dass er keine Hilfsperson beigezogen hatte – obwohl die Sicht nach hinten stark eingeschränkt war und erheblicher Motorenlärm herrschte.
Giezendanner Transport AG hat gehandelt
Das Gericht sah es ähnlich und verurteilte Max G. wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 12'600 Franken – plus einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er die Gerichtskosten zahlen.
Bei der Giezendanner Transport AG wurde derweil gehandelt. Man ist dabei, an den Fahrzeugen Heck-Kameras zu installieren. Damit so ein Drama unter Kollegen nie wieder passiert.
* Namen der Redaktion bekannt