Der Anhänger und der Traktor kippten auf der steilen Hochwachtstrasse in Wohlen AG.
Foto: Kantonspolizei Aargau

Unfall mit 18 Verletzten bei Polterabend in Wohlen AG - Geldstrafe für Traktor-Fahrer
«Wir waren und sind ihm nicht böse»

18 Verletzte – das war die Bilanz nach einem Traktorunfall bei einem Polterabend in Wohlen AG vor mehr als zwei Jahren. Der Lenker (38) des Gefährts kommt nun mit einer Geldstrafe davon. Die Opfer waren und sind ihm nicht böse, dass dies passiert ist.
Publiziert: 13.02.2020 um 10:20 Uhr
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Aktualisiert: 17.06.2020 um 08:56 Uhr
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Anwohner betreuen kurz nach dem Unfall die Verletzten.
Foto: Foto zVg
Andrea Cattani und Ralph Donghi

Mehr als zwei Jahre nach einem Traktorunfall mit 18 Verletzten bei einem Polterabend in Wohlen AG ist der Lenker des Traktors zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Der Traktor mit Anhänger war auf einer steilen Strasse ins Schlingern geraten und umgekippt (BLICK berichtete).

«Mir tut es furchtbar leid», sagte C.K.*, der Fahrer des Traktors, damals nach dem Unfall gegenüber BLICK. Nun aber wurde der 38-Jährige von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Donnerstag mit.

Auf Nachfrage von BLICK möchte C. K. nach dem veröffentlichten Urteil nun keinen Kommentar mehr abgeben. Seine Frau sagt jedoch: «Es tut ihm immer noch leid, was passiert ist. Er hat es jedoch nicht extra getan und hat auch immer gut für seine Fahrzeuge geschaut.»

Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz

Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig, nachdem der Mann seine zunächst eingereichte Einsprache zurückzog. Die Verurteilte ist einer ganzen Reihe von Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig befunden worden.

Es geht um Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, in Verkehr bringen eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand und Führen eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis. Der Traktor war gemäss Polizeiangaben mit einer grünen Nummer unterwegs gewesen und damit nur für landwirtschaftliche Fahrten und für den Transport von Personen vom Hof aufs Feld zugelassen.

Keine Anzeige von den Geschädigten

Sämtliche Geschädigten sahen von einem Strafantrag gegen den Lenker ab. Daher musste sich der Mann nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. «Wir waren und sind ihm nicht böse», sagt eine Beteiligte stellvertretend für alle anderen Opfer zu BLICK. Auch sie sagt: «Er hat es ja nicht mutwillig getan. Zudem hat niemand von uns bleibende Schäden erlitten.»

Zum Unfall kam es am Abend des 22. Juli 2017. Der Mann chauffierte eine Gesellschaft von 17 Teilnehmern eines Polterabends auf dem Anhänger eines Traktors in Richtung Wohlen. Auf den Ladeflächen befanden sich neben den Passagieren auch ungesicherte Gegenstände. Darunter Stehtische, eine Sitzbank, ein Generator und mehrere Kisten mit Getränken.

Mehrere Personen teils schwer verletzt

Auf der steil abfallenden Hochwachtstrasse versuchte er, die Fahrt zu verlangsamen. Das misslang ihm, weil die Bremsleistung des Gespanns zu gering war. Der Anhänger schob den Traktor vor sich her, woraufhin dieser zu schlingern begann und nach der Verzweigung am Panoramaweg mit der Betonmauer einer Liegenschaft kollidierte.

Durch den Aufprall kippte der Traktor samt Anhänger zur Seite. Der Chauffeur und die 17 Passagiere wurden aus dem Fahrzeug geschleudert und verletzt. Drei Personen erlitten schwere Kopf-, Rücken- und Beckenverletzungen.

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