Vor viereinhalb Jahren hat sich das Aargauer Stimmvolk deutlich für die Umfahrung Mellingen – ein 36,5-Millionen-Projekt – ausgesprochen. Seither dauert das juristische Seilziehen an. Das geplante Projekt wird so, wie es der Kanton vorschlägt, wohl nie gebaut. Und wann die Baumaschinen dereinst auffahren, ist nach wie vor offen.
Denn erneut hat das Verwaltungsgericht eine Beschwerde der beiden Umweltverbände VCS und WWF teilweise gutgeheissen. Gestützt auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kam es zum Schluss, dass das Bauprojekt im Abschnitt 1 zwischen Birrfeldstrasse bis Kreisel Tanklager gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz verstösst. Das Projekt muss nochmals überarbeitet werden.
Die Idee des Bauprojekts wäre ja eine redliche: Die Strasse soll das Reussstädtchen Mellingen im Bezirk Baden vom Durchgangsverkehr entlasten. Jeden Tag fahren rund 17'000 Fahrzeuge durch die Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung.
Das Problem dabei: Die geplante Umfahrungsstrasse zerschneidet die geschützte Reusslandschaft rund um den Hügel «Gruemet». Dieser Hügel ist ein Landschaftsobjekt von nationaler Bedeutung. Durch die Umfahrung würde der Hügel angeschnitten. Auch Wald müsste gerodet werden.
Das sei nicht zulässig, fand das Verwaltungsgericht bereits im Dezember, berichtete die Aargauer Zeitung. Der Kanton passte das Projekt bereits während des laufenden Verfahrens an.
Doch das ist den Umweltverbänden nicht genug. Die überarbeitete Version des Kantons seien bloss kosmetischer Natur. Laut Aargauer Zeitung hätten WWF und VCS am liebsten eine Tunnelvariante – oder gar keine Umfahrung.
Man werde einen Teil der Beschwerde ans Bundesgericht weiterziehen, sagte Tonja Zürcher, Geschäftsführerin des WWF Aargau, nun gegenüber Radio Argovia. Es sei juristisch eine relativ komplizierte Geschichte. Die Verbände wollen in der kommenden Woche über den Inhalt ihrer Beschwerde ans Bundesgericht informieren.
Immerhin: Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass wenigstens der Abschnitt 2 zwischen Birrfeldstrasse und Lenzburgerstrasse gesetzeskonform ist. Mit dem Bau dieses Abschnitts darf jedoch erst begonnen werden, wenn der das gesamte Projekt rechtskräftig bewilligt ist.
Selbstverständlich führen die Anpassungen und das juristische Hin- und Her zu Mehrkosten. Um wieviel Geld es geht, kann noch nicht beziffert werden. (ct/SDA)