Tote in Rupperswil, Laupen und Olten
Hängen die Bluttaten zusammen?

Ein Vierfach-Mord in Rupperswil AG, ein totes Rentnerpaar in Laupen BE, ein männliche Leiche in einer Wohnung in Olten SO. Die Schweiz erlebt dieser Tage eine ungewöhnliche Häufung an ungeklärten Tötungsdelikten. Mögliche Zusammenhänge werden geprüft.
Publiziert: 28.12.2015 um 16:01 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 12:39 Uhr
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War jahrelang Trainer im lokalen Fussballclub: Thomas N. ist des Vierfachmordes angeklagt.
Foto: zvg

Für die Bewohner von Rupperswil AG ist es der Horror: Auch eine Woche nach der Bluttat im Spitzbirrli-Quartier sind die Killer auf freiem Fuss, die Tatwaffe ist unauffindbar, die Frage, warum Carla Schauer (†48), ihre Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie Dions Freundin Simona (†21) sterben mussten, ungelöst.

Bei den Behörden gingen «zahlreiche Hinweise» ein. «Aus ermittlungstaktischen Gründen werden wir diese aber weder positiv noch negativ kommentieren», sagt Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht heute zu BLICK. «Wir ermitteln weiter in alle Himmelsrichtungen.»

Auch mit anderen Polizeibehörden in der Schweiz sei man in Kontakt. «Wir prüfen, ob es sich um einen Einzelfall oder ein Serie handelt», so Umbricht. Dies sei ein Standard-Prozedere.

Nur vier Tage vor der Bluttat im Aargau fand die Kantonspolizei Bern in Laupen das pensionierte Ehepaar Georges S. (†74) und Gerda K. (†64) tot in ihrem Haus. Auch hier gehen die Behörden von einem Tötungsdelikt aus. Auch hier gab es bislang keine Festnahmen.

An Heiligabend vermeldete die Kantonspolizei Solothurn ein weiteres Tötungsdelikt. In Olten lag ein Mann bereits längere Zeit tot in seiner Wohnung. Weitere Informationen macht die Polizei nicht.

Ob es bei einem der Fälle Parallelen gibt zum Vierfach-Mord von Rupperswil, lässt der zuständige Oberstaatsanwalt Umbricht unkommentiert.

Auch international sucht die Aargauer Strafverfolgungsbehörde nach möglichen Ansatzpunkten oder vergleichbaren Fällen. Die Daten aus Rupperswil wurden an die globale Polizeibehörde Interpol weitergeleitet. (mad)

«Wir wissen mehr als wir sagen dürfen»

Eine Woche nach dem Tötungsdelikt von Rupperswil mit vier Toten ist noch immer sehr wenig an Informationen über den Stand der Ermittlungen an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Behörden wüssten mehr, als sie mitteilen dürfen, sagte Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht gegenüber dem Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF.

Strafverfahren seien grundsätzlich geheim, sagte Umbricht. «Was wir wissen, müssen wir für uns behalten. Wir dürfen es nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten.» Ausnahmen gebe es dort, wo man die Mithilfe der Bevölkerung brauche.

«Wir unterstehen dem Untersuchungsgeheimnis und dürfen deshalb nur zurückhaltend Auskunft erteilen, und das machen wir auch so», sagte Umbricht. Es sei falsch zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft nicht wisse, worum es gehe, wenn sie keine Auskunft gebe.

Wenn die Staatsanwaltschaft mit Informationen an die Öffentlichkeit gehe, müssten diese gesichert sein. Und es dauere eben meistens eine Weile, bis man so weit sei. Dazu komme, dass viel Wissen beim Täter sei. Man wolle nicht, dass der Täter über die Medien erfahre, was die Staatsanwaltschaft wisse, sagte Umbricht.

Die vielen Hinweise und auch die Dashcam-Aufnahmen der Bevölkerung sind gemäss dem Oberstaatsanwalt momentan in Bearbeitung bei der Kantonspolizei. Es werde noch eine Weile dauern, bis man handfeste Hinweise habe.

Laut Umbricht sind zwei Tatabläufe möglich: Die vier Opfer wurden umgebracht, und das Haus wurde angezündet, nachdem die Frau zum zweiten Mal vom Geldabheben zurückkam. Oder drei der vier Opfer waren schon tot, als die Frau - das vierte Opfer - das zweite Mal Geld abhob. (SDA)

Eine Woche nach dem Tötungsdelikt von Rupperswil mit vier Toten ist noch immer sehr wenig an Informationen über den Stand der Ermittlungen an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Behörden wüssten mehr, als sie mitteilen dürfen, sagte Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht gegenüber dem Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF.

Strafverfahren seien grundsätzlich geheim, sagte Umbricht. «Was wir wissen, müssen wir für uns behalten. Wir dürfen es nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten.» Ausnahmen gebe es dort, wo man die Mithilfe der Bevölkerung brauche.

«Wir unterstehen dem Untersuchungsgeheimnis und dürfen deshalb nur zurückhaltend Auskunft erteilen, und das machen wir auch so», sagte Umbricht. Es sei falsch zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft nicht wisse, worum es gehe, wenn sie keine Auskunft gebe.

Wenn die Staatsanwaltschaft mit Informationen an die Öffentlichkeit gehe, müssten diese gesichert sein. Und es dauere eben meistens eine Weile, bis man so weit sei. Dazu komme, dass viel Wissen beim Täter sei. Man wolle nicht, dass der Täter über die Medien erfahre, was die Staatsanwaltschaft wisse, sagte Umbricht.

Die vielen Hinweise und auch die Dashcam-Aufnahmen der Bevölkerung sind gemäss dem Oberstaatsanwalt momentan in Bearbeitung bei der Kantonspolizei. Es werde noch eine Weile dauern, bis man handfeste Hinweise habe.

Laut Umbricht sind zwei Tatabläufe möglich: Die vier Opfer wurden umgebracht, und das Haus wurde angezündet, nachdem die Frau zum zweiten Mal vom Geldabheben zurückkam. Oder drei der vier Opfer waren schon tot, als die Frau - das vierte Opfer - das zweite Mal Geld abhob. (SDA)

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