Taxi-Fahrer sind «unselbständig Erwerbstätige»
Bundesgerichtsurteil stellt Taxi-Gewerbe auf den Kopf

Künftig müssen Taxi-Zentralen ihre «selbständigen» Fahrer anstellen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu gezwungen werden die Unternehmen wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils. Für Taxi-Fahrer hat das Vorteile – Kunden drohen höhere Kosten.
Publiziert: 20.11.2017 um 22:44 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 19:29 Uhr
Taxi-Unternehmen müssen nach einem Bundesgerichtsurteil über die Bücher.
Foto: Anja Wurm

Das könnte enorme Auswirkungen auf die Schweizer Taxi-Branche haben: Ein Bundesgerichtsurteil, das der Sendung «10vor10» vorliegt, kommt zum Schluss, dass Taxi-Fahrer unselbständige Erwerbstätige sind. Für viele Taxi-Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Fahrer künftig wohl anstellen und Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen.

Das Bundesgerichtsurteil betrifft das Unternehmen Taxi 444 AG in Zürich. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) hat Fahrer von Taxi 444 als Unselbständige eingestuft. Das kann die Suva, weil sie im Transportgewerbe die Chauffeure sozialversicherungsrechtlich festlegt. Dagegen hatte die Taxi-Zentrale Rekurs eingelegt, das Bundesgericht stützt nun aber die Position der Suva. 

Für Taxi-Zentralen bedeutet dies, dass sie ihre selbständigen Taxifahrer neu wie Angestellte behandeln müssen. Das wird teuer. «Der Entscheid hat Signalwirkung für das Taxi-Gewerbe in der Schweiz», sagt etwa Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich gegenüber «10vor10». «Das Geschäftsmodell, das sie bis jetzt hatten, funktioniert so nicht mehr», so Gächter weiter.

Taxi-Fahrer profitieren

Bei Taxi-Zentralen ist die Aufregung gross. Der Brachenverband TaxiSuisse spricht von 1500 bis 2000 betroffenen Fahrern. Die Folgen: Taxi-Fahrten könnten teurer werden. So wird erwartet, dass die Taxi-Zentralen die neuen Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge den Konsumenten überwälzen müssen.

Die Taxi-Fahrer selber profitieren vom Urteil. «Der Sozialversicherungsschutz wird bedeutend besser. Denn neu werden sie in der Unfallversicherung, in der Arbeitslosenversicherung und in der Penionskasse versichert sein», so Gächter.

Auch Uber könnte vom Entscheid betroffen sein. «Wahrscheinlich wird das Bundesgericht diese Rechtsprechung auch auf Uber anwenden und Uber wird selber unter Kostendruck kommen», wird Gächter zitiert. (fr)

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