Gute Nachrichten für alle Sonnenanbeter und Badi-Fans im Aargau: Die Freibäder im Kanton müssen zwar weiterhin klare Vorgaben in ihren Schutzkonzepten erfüllen. Eine Maskenpflicht für Aussenbereiche wie zum Beispiel Liegewiesen oder in Beckenbereichen gehört aber nicht dazu.
Ebenfalls von einer Maskenpflicht befreit sind Gäste von Badi-Beizen, wenn diese vor Ort etwas konsumieren.
«Wenn keine Maske getragen wird, sind die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten. Das betrifft in erster Linie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.», schreibt das Aargauer Departement für Gesundheit und Soziales in einer Mitteilung vom Freitag.
Ganz ohne Masken gehts aber auch in der Badi nicht. In Eingangs- und Garderobenräumen muss weiterhin ein Mund-Nasenschutz getragen werden. (cat)