Das Urteil im Fall Rupperswil steht fest: Das Gericht verurteilt Vierfach-Mörder Thomas N.* (34) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem ordnet es eine ambulante Therapie und eine ordentliche Verwahrung an. Eine gerechte Strafe für das Abschlachten einer Familie und den Missbrauch eines 13-Jährigen?
Die Erleichterung über das Urteil ist bei Georg Metger (50) jedenfalls gross. Er war der Partner von Carla Schauer (†48). «Die Tage waren für mich wie eine Achterbahnfahrt. Jetzt bin ich froh, dass sie vorbei sind. Ich bin zufrieden mit dem Urteil», sagt er kurz nach der Urteilsverkündung.
Richter haben nicht mehr erreichen können
Auch die beiden Schwestern von Dion (†19) und Davin (†13) sind froh, dass der Prozess vorbei ist, berichtet ihr Anwalt Carlo Borradori (49). Mehr sagt er zu den beiden nicht. Er selber ist zufrieden mit dem Urteil. Thomas N. sei in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Auch wenn man sich angesichts der Schwere der Tat die allerhöchste Verurteilung hätte wünschen können, so habe doch der Richter objektiv gesehen nicht mehr erreichen können. Das Urteil beinhalte jedenfalls die Möglichkeit einer lebenslangen Wegsperrung.
Darüber ist auch Staatsanwältin Barbara Loppacher froh: «Der Täter bleibt für lange Zeit weggesperrt, und das ist gut so. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Mann sehr gefährlich ist.» Dass eine Therapie dies ändere, glaubt sie nicht.
So zufrieden die Angehörigen sind, so hart hat das Urteil Thomas N. selbst getroffen. «Insbesondere die ordentliche Verwahrung ist für meinen Klienten schwer nachzuvollziehen», sagt seine Verteidigerin Renate Senn.
Die richtige Entscheidung
Thomas Knecht, Gerichtspsychiater und Leiter Forensik am Psychiatrischen Zentrum Herisau, bezeichnet das Urteil als einen guten Kompromiss. «Die Richter mussten sich überlegen, ob sie eher dem gesunden Volksempfinden entsprechen oder in vorauseilendem Gehorsam einen Konflikt mit dem Bundesgericht vermeiden sollen», sagt er zu BLICK.
Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Thomas N. könnte den Fall bis vors Bundesgericht weiterziehen. Star-Anwalt Valentin Landmann glaubt aber nicht, dass das Urteil umgestossen wird. «Ich schätze die Chance als sehr gering ein. Das jetzige Urteil ist absolut nachvollziehbar. Die ordentliche Verwahrung ist die richtige Entscheidung. Es liegt eine sehr schwere Gewalttat vor. Ausserdem besteht eine grosse Rückfallgefahr», sagt Landmann zu BLICK.
Durch die beiden Gutachten der Psychiater war eine lebenslange Verwahrung ausgeschlossen. Denn beide Male wurde Thomas N. als therapierbar eingestuft. Das Bundesgericht hätte die lebenslange Verwahrung gekippt. So wie bereits vier Mal. Zuletzt im «Fall Marie». (BLICK berichtete)
* Name der Redaktion bekannt