Hussein K.* (50) schmetterte in Brugg AG seine Tochter S.* (4) auf den Boden, brach ihr dabei dreifach den Schädel. Auf offener Strasse. Vor den Augen der Mutter und Grossmutter.
Wer tut so was? Wer ist so grausam gegenüber seinem eigenen Fleisch und Blut? BLICK hat sich auf Spurensuche des Irakers begeben.
Hussein K. kam vor rund 20 Jahren in die Schweiz und gab sich als Maler aus. Heute besitzt der Iraker die Aufenthaltsbewilligung B und soll laut Quellen aus seinem Umfeld in seiner Wohngemeinde im Baselbiet Sozialhilfeempfänger sein. Der stellvertretende Verwaltungsleiter will dies aufgrund des Persönlichkeits- und Datenschutzes nicht bestätigen.
Wie Recherchen zeigen, soll S. nicht das erste Kind von Hussein K. sein. Bevor er mit Claudia B.* (38) sechs Jahre zusammen war, soll er bereits ein Kind mit einer anderen Freundin gezeugt haben.
Gab es schon Probleme bei der vorherigen Partnerin?
Aus dem Umfeld von K. ist zu vernehmen, dass es auch da Probleme gegeben habe. Die Gründe waren dieselben wie später bei Claudia B. Hussein K. soll nicht richtig gearbeitet, nicht für das Kind geschaut und es nicht finanziell unterstützt haben.
Bei S. wollte er auch zwei Jahre nach der Trennung nicht akzeptieren, dass er das Sorgerecht nicht erhielt. Darum passte er Tochter, Mutter und ihre Grossmutter Maria D.* (63) letzten Samstag in der Unterführung des Neumarkt-Einkaufscenters ab – und brach dem Töchterchen drei Mal den Schädel. K. wurde von Passanten in die Denner-Filiale gedrängt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.
Überwachungsbilder wohl wichtigstes Beweismittel
Während die Retter sich nicht zu ihrer Heldentat äussern wollen, zeigt eine Überwachungskamera, die vor der Denner-Filiale hängt, eindeutige Bilder. Die Aufnahmen wurden beschlagnahmt. Sie dürften zum wichtigsten Beweismittel gegen K. werden.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Der Iraker versuchte, seine Tochter zu ermorden! «Wir haben Untersuchungshaft beantragt für die vorläufige Dauer von drei Monaten», sagt Sprecherin Fiona Strebel. Und: «Wir haben ein Strafverfahren wegen versuchten Mordes eröffnet.»
Das schreckliche Verbrechen auf offener Strasse ist der traurige Höhepunkt seiner kriminellen Taten. Recherchen zeigen: Gegen K. wurde vor der Tat an S. nicht nur im Aargau (Drohung und Beschimpfung gegen Claudia B. und Maria D.) ermittelt. Der Iraker ist im Baselbiet, wo er wohnte, gar vorbestraft. Jedoch nicht wegen eines Gewaltdelikts. Bislang kam er um eine Ausschaffung herum. Das sieht nach der Attacke auf S. und einer allfälligen Verurteilung anders aus. Hussein K. würde die Ausschaffung drohen.
Zur Klärung des Falls bittet die Staatsanwaltschaft zudem alle Personen, die den Iraker im Denner festgehalten haben, sich bei der Kantonspolizei zu melden.
* Namen bekannt