Es geschah am helllichten Tag vor zwei Wochen. Oliver H.* (44) fährt mit dem Auto zum Untersuchungsgefängnis Olten SO. Im Kofferraum die brandneue Drohne «Phantom 4 Pro» und ein Handy. Der Grund: Sein Freund Alex I.* (23) braucht dringend ein Telefon im Gefängnis, um auch von dort aus seine Geschäfte regeln zu können. Er besitzt schliesslich auf einer Karibikinsel eine Autovermietung.
Handy an der langen Schnur
Sein Geliebter, ein unbescholtener Finanzspezialist, hatte im Vorfeld der Aktion überprüft, ob er sich mit dem Handy-Schmuggel via Drohne strafbar macht. Bis auf die Nähe zu einem Flugplatz gibt es anscheinend keine Einschränkungen. Er präpariert also die Drohne. Verbindet die beiden Kufen mit Klebeband und fixiert an einer fünf Meter langen Schnur das Handy. Er hofft, dass die Drohne so über dem Bereich der Videoüberwachung fliegen kann.
Er steuerte zum ersten Mal eine Drohne
Vereinbarter Übergabepunkt ist die Terrasse im sechsten Stock. Alex I. hat da noch Zugang, weil er in einer Zweierzelle sitzt und sich auf dem Stockwerk frei bewegen kann. Der Handytransport verläuft problemlos, obwohl Oliver H. zum ersten Mal eine Drohne steuert. Er hatte das Gerät nur zwei Tage zuvor extra für die Handylieferung gekauft.
Alex I. durchtrennt die Schnur mit einem Feuerzeug und sackt das Handy ein. Oliver H. holt die Drohne per Knopfdruck zu sich zurück. Was er da noch nicht weiss: Ein Spaziergänger hat die Aktion beobachtet. Noch am gleichen Abend wird der Häftling zur Strafe in Einzelhaft gesteckt. Da sitzt er noch heute.
Häftling brauchte dringend ein Telefon
Während seiner Zeit in der Zweierzelle zu normalen Haftbedingungen konnte Alex I. zwar ein Telefon benutzen. Aber mit starken Einschränkungen. Er durfte maximal für 35 Franken pro Woche telefonieren. Um im fernen Ausland eine Autovermietung zu führen, ist das viel zu wenig.
Seit der Verhaftung habe sich Alex I. nicht mehr strafbar gemacht und sich ein legales Business aufgebaut. Oliver H. fordert darum vom Justizvollzug, die Haft für Alex. I. aufzuschieben oder einen genügend langen Sachurlaub zu erteilen. Damit er die Geschäfte für die Zeit im Gefängnis delegieren kann.
Anzeige gegen Gefängnisleiter
Oliver H. hat mittlerweile den juristischen Zweihänder ausgepackt. Er hat gegen den Leiter des Untersuchungsgefängnisses Olten, Urs Rötheli, Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs und Falschbeurkundung erstattet, weil er seinem Freund nach der Handylieferung Einschränkungen aufgebrummt hatte. So ist er 23 Stunden pro Tag in Einzelhaft eingeschlossen, er darf nicht mehr arbeiten. Und er darf nur noch einmal pro Woche und unter Aufsicht telefonieren.
Zu dem konkreten Fall darf das Amt für Justizvollzug nicht Stellung nehmen. Oliver H. will anonym bleiben. Er hat Angst, wegen der Drohnenaktion seinen Job zu verlieren.
* Name geändert