Eine ausserkantonale und auf parlamentarische Untersuchungen spezialisierte Anwaltskanzlei soll erstens «die Vorkommnisse um den ehemaligen CEO unter dem Aspekt der Recht- und Zweckmässigkeit beleuchten», wie die GPK schreibt.
Recherchen der «Solothurner Zeitung» hatten im Juni aufgedeckt, dass soH-CEO Martin Häusermann, der per Ende Januar in Pension ging, bis zu seinem 65. Geburtstag im November weiter einen hohen Lohn bezieht Dazu hatte er Funktionszulagen von bis zu 5000 Franken im Monat erhalten, zusätzlich zum Lohn von über 340'000 Franken.
Die Anwälte sollen prüfen, ob «Anzeichen für mögliche systematische Rechtsverletzungen» bestünden und ob die geltenden rechtlichen Vorgaben ausreichend seien.
In einer zweiten Untersuchung soll das Beteiligungsmanagement des Kantons Solothurn unter die Lupe genommen werden. Die GPK wolle wissen, wie die Organisation, Führung und Aufsicht über die verselbständigten Verwaltungseinheiten in der Praxis funktionierten. Dies - ausser bei der soH - vor allem bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) und bei der Solothurner Gebäudeversicherung (SGV).
Der Beizug der externen Sachverständigen und die damit verbundenen Kosten müssten formell noch von der Ratsleitung des Kantonsrats bewilligt werden. Zudem setzt die GPK einen Sonderausschuss ein, wie sie mitteilte. Mit Ergebnissen sei etwa nach etwa einem halben Jahr zu rechnen, sagte GPK-Präsident Hansueli Wyss (FDP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.