Gesetzesänderung abgelehnt
Solothurner Therapiehunde nicht von Hundesteuer befreit

Im Kanton Solothurn werden Therapiehunde vorläufig nicht von der Hundesteuer befreit. Der Kantonsrat ist am Dienstag der Meinung des Regierungsrats gefolgt und hat einen Auftrag für eine Gesetzesänderung abgelehnt.
Publiziert: 14.11.2023 um 10:45 Uhr
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Aktualisiert: 14.11.2023 um 13:17 Uhr
Bei der nächsten Revision des Hundegesetzes sollen Assistenzhunde für Behinderte von der Hundesteuer befreit werden.
Foto: ANTHONY ANEX

Kantonsrätin Nadine Vögeli (SP) hatte den Regierungsrat beauftragen wollen, Therapie- und Assistenzhunde von der Hundesteuer zu befreien. So wie dies bereits für Blindenführhunde sowie Diensthunde von Armee, Polizei und Zoll gilt. Der Kantonsrat lehnte den Auftrag mit 42 zu 35 Stimmen ab.

Zustimmung erhielt Vögeli von SP und Grünen, die grossmehrheitlich und ohne Gegenstimme Ja sagten. Unterstützt wurde sie auch von der halben FDP-Fraktion sowie einzelnen Stimmen aus SVP, GLP und Mitte.

Der Regierungsrat hatte argumentiert, dass bereits in den Jahren 2010 und 2016 ähnliche Vorstösse abgelehnt worden seien. Und das sich seit der letzten Revision des Hundegesetzes im Jahr 2006 «Beweggründe und Hintergründe für eine Abgabenbefreiung» nicht geändert hätten.

Der Einsatz von speziell geförderten Hunden wie Therapiehunden könne auch auf andere Weise als über den Erlass der Hundesteuer unterstützt werden.

In einer Kategorie zeigte sich der Regierungsrat jedoch offen: Wie heute schon die Blindenführhunde sollen auch andere Assistenzhunde, die Behinderte in ihrem Alltag unterstützen, von der Abgabe befreit werden.Im «Rahmen der Gleichbehandlung» erscheine es dem Regierungsrat als angezeigt, bei der nächsten Revision des Hundegesetzes die Befreiung der Halter und Halterinnen von Behindertenhunden von der Abgabepflicht vorzuschlagen. Darüber zu entscheiden hätte dann wiederum der Kantonsrat.

(SDA)

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