Für Kinder ab elf Jahren
Familien in Solothurn kriegen mehr Ergänzungsleistungen

Einkommensschwache Familien im Kanton Solothurn erhalten für Kinder ab elf Jahren mehr Ergänzungsleistungen. Mit dem Ja des Kantonsrats zur Änderung des kantonalen Sozialgesetzes werden die Ansätze ab dem 1. Januar 2024 angepasst.
Publiziert: 06.09.2023 um 11:19 Uhr
Eine Erstklässlerin am ersten Schultag. Im angepassten Sozialgesetz erhalten Solothurner Eltern mit wenig Einkommen weniger Ergänzungsleistungen für Kinder bis 10 Jahre, können dafür zusätzlich Betreuungskosten geltend machen. (Symbolbild)
Foto: Michael Probst

72 Kantonsratsmitglieder sagten am Mittwoch Ja zur Vorlage, die SVP-Fraktion war mit elf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen mehrheitlich dagegen. «Wir können die finanziellen Folgen daraus nicht abschätzen», sagte SVP-Sprecher Thomas Giger und man wolle «die Katze nicht im Sack kaufen».

Anspruch auf Familienergänzungsleistungen (FamEL) haben einkommensschwache Familien mit Kindern unter sechs Jahren, bei denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist.

Berechnet werden die kantonal festgelegten FamEL aufgrund der Ergänzungsleistungen, die AHV- und IV-Bezüger erhalten. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Bestimmungen des kantonalen Sozialgesetzes nicht mehr mit den neuen Regeln der AHV/IV-Ergänzungsleistungen übereinstimmen, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Kantonsrat schreibt. Deshalb seien die kantonalen Ansätze anzupassen.

Für Kinder bis zehn Jahre wird die Lebensbedarfspauschale gesenkt, weil die Eltern neu zusätzlich Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen können. Die Ansätze für Kinder ab elf Jahren steigen leicht an. Zusätzlich werden im Sozialgesetz Verweise präzisiert, Lücken geschlossen und Zuständigkeiten festgehalten, wie der Regierungsrat schreibt. (SDA)

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