Finanzausgleich
Solothurner Parlament schöpft weniger Geld von reichen Gemeinden ab

Im Kanton Solothurn müssen die Geber-Gemeinden im Jahr 2025 Jahr etwas weniger Geld in den Finanzausgleichstopf bezahlen als dieses Jahr. Die Mindestausstattung für die finanziell schwächeren Gemeinden bleibt nach einem Entscheid des Kantonsparlaments hingegen gleich.
Publiziert: 03.09.2024 um 09:57 Uhr
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Aktualisiert: 03.09.2024 um 10:17 Uhr
Die finanzschwächeren Solothurner Gemeinden sollen nächstes Jahr rund 75 Millionen Franken als Finanzausgleich erhalten. (Symbolbild)
Foto: Alessandro Crinari
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Wie von der Regierung vorgeschlagen, stimmte der Kantonsrat am Dienstag grossmehrheitlich einer Senkung der Abschöpfungsquote von 37 auf 36 Prozent zu. Damit werden die ressourcenstarken Gemeinden um 0,76 Millionen Franken entlastet, wie die Regierung in ihrer Botschaft schrieb. Budgetiert ist, mit dem kantonalen Finanz- und Lastenausgleich 75,0 Millionen Franken umzuverteilen.

39 Gemeinden bezahlen Beiträge, 68 Gemeinden erhalten Ausgleichszahlungen. Die sogenannte Mindestausstattungsgrenze bleibt nach dem Beschluss des Kantonsrats bei 91 Prozent. In Franken bedeute dies, dass den finanzschwächsten Gemeinden für das Jahr 2025 ein Betrag von mindestens 2682 Franken pro Einwohner zur Verfügung stehen solle.

Das System lebe davon, dass sich Geber- wie Empfängergemeinden fair behandelt fühlten, sagte Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne). Deshalb sei es wichtig, die Sätze immer wieder zu justieren.

Den Gemeinden gehe es finanziell gut, im Gegensatz zum Kanton, der Sparmassnahmen von jährlich 60 Millionen Franken plane, sagte Simon Bürki im Namen der SP-Fraktion. Mit der Senkung der Abschöpfungsquote würden «die Reichen reicher und die Armen bleiben arm». Die SP verlangte deshalb die Beibehaltung der Quote von 37 Prozent. Der Kantonsrat lehnte diesen Antrag mit 59 Nein zu 30 Ja ab.

Schon letztes Jahr hatte die Regierung – für den Finanzausgleich 2024 - eine Senkung der Abschöpfung auf 36 Prozent vorgeschlagen. Weil sie damit auch die Mindestausstattung auf 90 Prozent senken wollte, fand die Vorlage damals jedoch im Kantonsparlament keine Mehrheit.

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