Die geltende Besteuerung nach Hubraum werde aufgegeben, teilte der Regierungsrat nach seiner Sitzung am Montag mit. Bei den Sachentransporten erweise sich die Nutzlastbesteuerung jedoch noch als richtig.
Der Regierungsrat legte noch weitere Grundsätze für die geplante Totalrevision der Gesetzgebung über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuern fest. So soll auch für Schiffe mit einem elektrischen Motor ein Rabatt auf die Steuer gewährt werden.
Die Kontrollschilder sollen einfacher auf einen neuen Halter übertragen werden können. Der Regierungsrat will die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung aufheben. Somit könnten Kontrollschilder – mit Ausnahme bestimmter Zahlen – auf eine andere Person übertragen werden.
Der Regierungsrat will zudem die Gebühren für die Motorfahrzeugkontrolle in den allgemeinen Gebührentarif des Kantons überführen.
Der Kantonsrat hatte die Totalrevision angestossen. Das Parlament forderte, die Steuern sollten nach ökologischen Grundlagen festgesetzt werden. Auch sollten Elektroautos gemäss ihres Gesamtgewichts besteuert werden.
(SDA)