Bereits in Kitas
Solothurner Parlament beschliesst frühe Sprachförderung für Kinder

Die Solothurner Gemeinden müssen neu ein Angebot der frühen Sprachförderung für Kinder anbieten. Mit grossem Mehr aber gegen die Stimmen von SVP hat der Kantonsrat dies am Mittwoch beschlossen.
Publiziert: 08.11.2023 um 11:38 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2023 um 11:45 Uhr
Bereits ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt soll es im Kanton Solothurn Sprachförderung geben, um den Start der Kinder in die Schullaufbahn zu erleichtern. Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch die Einführung beschlossen. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Nach engagierter und ausführlicher Debatte wurde eine Änderung des kantonalen Sozialgesetzes mit 76 zu 18 Stimmen gutgeheissen. Damit soll ein in den vier Gemeinden und Regionen Dorneckberg, Dulliken, Olten und Solothurn erfolgreich getestetes Modell im ganzen Kanton eingeführt werden.

Mit der frühen Sprachförderung in Spielgruppen und Kindertagesstätten sollen die Kinder bereits ein Jahr vor dem Eintritt in den Kindergarten besser Deutsch lernen. Dabei handle es sich nicht nur um Fremdsprachige, auch manche Kinder von Schweizer Eltern hätten Förderbedarf, hiess es in der Debatte.

Bereits 90 der 107 Solothurner Gemeinden haben beim Kanton Beiträge für die Einführung beantragt, wie der Regierungsrat in der Botschaft an das Parlament schrieb. Die Einführung ist bis spätestens zum Beginn des des Schuljahres 2024/25 geplant.

Die Massnahme sei «gut gemeint, aber völlig falsch gelöst», sagte Beat Künzli im Namen der SVP-Fraktion. Er sprach weiter von «ausufernden Kosten» und einem unnötigen «Ausbau der Sozialindustrie». Integration sei eine «Holschuld» und eine solche Sprachförderung sei nicht in allen Gemeinden notwendig.

Ausser der SVP sprachen sich alle Fraktionen grundsätzlich für die Vorlage aus. Ein Änderungsantrag von Johanna Bartholdi (FDP) wurde mit 51 Ja-Stimmen aus den bürgerlichen Reihen gegen 41 Nein-Stimmen gutgeheissen. Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, Kinder mit einer Verfügung für den Besuch der Sprachförderung zu verpflichten. Grundsätzlich ist der Besuch des Angebots freiwillig.

Die frühe Sprachförderung liegt im Kompetenzbereich der Gemeinden. Diese sollen daher auch die Kosten für das Angebot tragen. Die Kosten für die Erhebung der Deutschkenntnisse, die 18 Monate vor Eintritt in den Kindergarten erfolgt, trägt der Kanton.

Nach dreijährigem Betrieb sollen die Massnahmen mit einer Evaluation überprüft werden. Ursprünglich hatte der Regierungsrat eine Überprüfung erst nach fünf Jahren vorgesehen.

(SDA)

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