Im Jahr 2016 hat die Zahl der Tierschutzstrafverfahren in der Schweiz mit insgesamt 2397 einen neuen Höchstwert erreicht. Damit hat sich die Anzahl in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Jahresanalyse von TIR heisst.
Nach Ansicht von TIR bedeutet diese Zunahme nicht, dass es immer mehr Tierschutzverstösse gibt. Die Stiftung geht vielmehr davon aus, dass der strafrechtliche Tierschutz inzwischen konsequenter vollzogen wird. Es gibt aber grosse kantonale Unterschiede.
Kanton Zürich an der Spitze
Die meisten Verfahren stammen mit 464 Fällen aus dem Kanton Zürich, gefolgt von Bern mit 335 und St. Gallen mit 193 Fällen. Diese positiven Ergebnisse sind laut TIR auf die in diesen Kantonen speziell geschaffenen Strukturen zurückzuführen. In Zürich und Bern gibt es bei der Polizei jeweils eine Spezialabteilung, in St. Gallen einen spezialisierten Staatsanwalt.
Gemessen an der Bevölkerungszahl war die Zahl der Verfahren im Kanton Appenzell-Innerrhoden am höchsten. Als besonders erfreulich wertet die TIR die sprunghafte Zunahme der Verfahren in den Kantonen Genf und Wallis.
Am wenigsten Fälle pro Kopf gab es im Kanton Basel-Landschaft. Ebenfalls nur sehr wenige Verfahren stammen aus den Kantonen Freiburg und Glarus.
In 63,8 Prozent der Entscheide befassten sich die Behörden mit Delikten, die an Heimtieren begangen wurden, wie die TIR schreibt. Rund ein Viertel der Tierschutzdelikte wurde an Nutztieren verübt. Wie in den Vorjahren lag der Mittelwert der Bussen bei 300 Franken. Höher fielen sie in den Kantonen Freiburg (500 Franken) sowie im Thurgau und in St. Gallen (jeweils 400 Franken) aus.
TIR: Kaum Vorschriften für Hühnerhaltung
Genauer unter die Lupe genommen hat die TIR in diesem Jahr die Hühnerhaltung. Und ihr Ergebnis fällt ernüchternd aus: Zur Haltung von Hühnern existieren kaum tierschutzrechtliche Vorschriften und ökonomische Interessen würden regelmässig schwerer gewichtet als das tierische Wohlergehen.
So gab es in den vergangenen zehn Jahren nur sehr wenige Strafverfahren, obwohl allein im Jahr 2016 mehr als 65 Millionen Hühner in der Schweiz gehalten wurden. (SDA)
In der Schweiz lebten im Jahr 2016 rund 11 Millionen Hühner. Drei von vier waren Masthühner. Lediglich 35 Tage und zirka 3,2 Kilo Futter braucht ein Masthuhn, um zwei Kilo schwer und damit schlachtreif zu werden. Als maximale Belegung gelten 15 ausgewachsene Masthühner pro Quadratmeter. Bei den Masthühnern handelt es sich mehrheitlich um sogenannte Ross-308-Hühner. Diese wurden im Labor speziell für die Mast gezüchtet. Nur 15 Prozent der Schweizer Masthühner haben Auslauf. Anders als bei der Eierproduktion, bei der die männlichen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, sind bei der Geflügelfleischmast sowohl die männlichen als auch die weiblichen Küken verwertbar. Das Problem gemäss Tierschützer: Die Masthühner haben ein Babyskelett, auf dem ein riesiger Fleischkoloss ruht. Dies habe schmerzhafte Beindeformationen und gestörtes Verhalten zur Folge.
In der Schweiz lebten im Jahr 2016 rund 11 Millionen Hühner. Drei von vier waren Masthühner. Lediglich 35 Tage und zirka 3,2 Kilo Futter braucht ein Masthuhn, um zwei Kilo schwer und damit schlachtreif zu werden. Als maximale Belegung gelten 15 ausgewachsene Masthühner pro Quadratmeter. Bei den Masthühnern handelt es sich mehrheitlich um sogenannte Ross-308-Hühner. Diese wurden im Labor speziell für die Mast gezüchtet. Nur 15 Prozent der Schweizer Masthühner haben Auslauf. Anders als bei der Eierproduktion, bei der die männlichen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, sind bei der Geflügelfleischmast sowohl die männlichen als auch die weiblichen Küken verwertbar. Das Problem gemäss Tierschützer: Die Masthühner haben ein Babyskelett, auf dem ein riesiger Fleischkoloss ruht. Dies habe schmerzhafte Beindeformationen und gestörtes Verhalten zur Folge.