Die Aargauer Anwältin Ranate Senn (47) wird Thomas N.* (33) im Prozess um den Vierfach-Mord von Rupperswil AG als Pflichtverteidigerin vertreten. Der Student hat gestanden, Carla Schauer († 48), ihre Söhne Davin († 13) und Dion († 19) sowie dessen Freundin Simona Fäs († 21) getötet zu haben.
«Die Staatsanwaltschaft hat mir die schwierige Aufgabe übertragen, den Tatverdächtigen im Fall der Tötungsdelikte von Rupperswil als Pflichtanwältin zu vertreten», schreibt die Juristin in einer Mitteilung. Die Übernahme des Mandats fällt ihr nicht leicht: «Die Tat erschüttert und macht auch mich zutiefst betroffen.» Sie werde N. weder in der Öffentlichkeit verteidigen, noch als «dessen Sprachrohr dienen».
Kein Zwang in der Praxis
Hätte Senn das Mandat auch ablehnen können? Der Zürcher Strafverteidiger Andrea Taormina (46) erklärt: «Es gibt theoretisch die Vorschrift, dass man solche Mandate übernehmen muss. Man wird in der Praxis – jedenfalls im Kanton Zürich – jedoch nicht gezwungen, eine Pflichtverteidigung zu führen.»
In diesem Fall habe niemand ein Interesse daran, dass so jemand nicht verteidigt werde, sagt Taormina. N. müsse einen Anwalt haben. «Man kann dieses Verfahren gar nicht ohne Anwalt führen. Es geht darum, dass die Prozessordnung eingehalten wird.» Auch wenn dieser Fall von aussen betrachtet und zum jetzigen Zeitpunkt klar zu sein scheine, müsse das Verfahren sorgfältig geführt werden. «Es geht um die Höchststrafe, eine Verwahrung wird sicher geprüft.» (btg/noo)