«Sie stellen ziemlich blöde Fragen»
Frecher Töff-Raser ranzt vor Gericht den Richter an

Ein Schweizer (57) flüchtete sturzbetrunken mit seinem Töff vor der Polizei. Jetzt wurde der Töff-Raser vom Bezirksgericht Lenzburg AG zu einem Jahr Knast verdonnert.
Publiziert: 03.07.2018 um 11:55 Uhr
|
Aktualisiert: 04.10.2018 um 10:45 Uhr

Viel zu schnell und dann auch noch sturzbetrunken unterwegs: Deswegen stand ein Schweizer (57) vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG. Der besagte Vorfall liegt zwei Jahre zurück. Jetzt wurde der Mann vom Gericht zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Vor Gericht gab sich der Beschuldigte laut der Zeitung nicht etwa kleinlaut, sondern stinkfrech! Auf die Frage nach seinem Beruf antwortete er: «Das geht niemanden etwas an.» Und pflaumte den Richter sogar an: «Sie stellen ziemlich blöde Fragen.» Zu seinen Zukunftsplänen sagte er: «Da müssen Sie Mike Shiva anrufen.»

Alkohol- und Drogentest war positiv

Im Juli 2016 hatte der Töfffahrer seine Suzuki genommen, die er bei einem Restaurant in Hunzenschwil AG abgestellt hatte, und fuhr in Richtung Suhr AG. Einer Polizeipatrouille fiel der 57-Jährige wegen seines Fahrstils auf, der durchweg unsicher gewesen sei. Mehrfach versuchte die Polizei den Mann anzuhalten.

Der Töfffahrer hat es faustdick hinter den Ohren: Er flüchtete nicht nur vor der Polizei, sondern hatte gemäss Drogentest rückgerechnet zwischen 1,92 und 2,61 Promille Alkohol im Blut sowie die Rückstände eines Medikaments, das bewusstseinsstörend wirken kann.

«Kann das Zimmer gleich behalten» 

«Ich wundere mich, dass ich die Maschine überhaupt starten konnte», äussert sich der Beschuldigte zu seinem waghalsigen Verhalten vor Gericht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Zudem war der Mann nicht mehr im Besitz eines gültigen Fahrausweises. Dennoch lieferte er sich eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Polizei. 

Nebst zwölf Monaten Gefängnis unbedingt muss der Töffraser eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken sowie einer Busse von 1500 Franken bezahlen. Der Beschuldigte verbüsst derzeit eine andere Haftstrafe. Vor Gericht erklärte er, das Urteil nicht weiterziehen zu wollen: «So kann ich das Zimmer gleich behalten.» (rad)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?