Mit voller Wucht rammte Barbara H.* (58) im Dezember 2018 ihrem Lebenspartner Walter F.* (†57) ein Küchenmesser in den Bauch. Laut ihren Aussagen haben sich die beiden um eine Nebenbuhlerin gestritten. Der Mann starb noch im gemeinsamen Haus in Derendingen SO an den schweren inneren Verletzungen. Seit Donnerstag steht die damalige Spitex-Angestellte nun wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Gericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn.
Bei der Befragung weinte sie und berichtete von diversen Fällen häuslicher Gewalt schon vor der Tragödie. Auch am Tag der Tat sei ihr Freund auf sie los: «Ich hatte noch nie in meinem Leben so Angst.» Laut Anklageschrift soll Walter F. ihr bei der Auseinandersetzung dann eine Pistole auf die Brust gesetzt haben. Dass die Waffe nicht geladen war, will die Beschuldigte zum Zeitpunkt nicht gewusst haben. Sie macht daher Notwehr geltend.
Urteil ist gefallen
Am Freitag haben die Richter nun ihr Urteil gefällt: Barbara H. kriegt wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten – zwei Jahre davon bedingt. Lediglich noch 10 Monate seien zu vollziehen, davon können die bereits ausgestandenen 60 Tage U-Haft noch abgezogen werden. Halbgefangenschaft könne H. erst beantragen, sobald das Urteil rechtskräftig sei.
Damit folgt das Gericht weitgehend den Forderungen und Ausführungen der Staatsanwaltschaft vom Vortag. Während die Verteidigung von einer einzigen Stichbewegung spricht und daher einen Freispruch forderte – geht die Staatsanwaltschaft zwar auch von Notwehr-Situation aus, jedoch habe H. überreagiert.
Opfer hatte Abwehrverletzungen
Das Opfer wies nämlich laut Anklage nicht nur eine, sondern gleich mehrere Stich- und Schnittverletzungen auf. Staatsanwalt Martin Schneider (60) führte im Interview mit BLICK aus: «Es hätte gereicht, wenn sie einmal zugestossen hätte. Aber die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Abwehrverletzungen am linken Arm davon aus, dass das Messer mehrfach gegen das Opfer geführt wurde.» Auch das Gericht geht von mindestens zwei Stichbewegungen aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
* Namen geändert