Vor knapp drei Jahren, am 21. Dezember 2015, löschte Thomas Nick (35) in Rupperswil AG vier Menschenleben aus. Seine Tat hat sich tief in die Köpfe der Bevölkerung eingebrannt. Auch gestern war der bestialische Vierfachmord wieder ein Thema: Vor dem Obergericht in Aarau ging der Berufungsprozess über die Bühne. Thomas Nick hatte das Urteil nach dem ersten Prozess angefochten – ihm erschien die ordentliche Verwahrung als Zusatz zur lebenslangen Haftstrafe als zu hoch (BLICK berichtete). Sein Wunsch: Haftstrafe ja, aber ohne Verwahrung. Der Vierfachmörder weiss genau: Nur so hätte er eine Chance, irgendwann wieder als freier Mann aus dem Knast zu kommen.
Oberrichter Jann Six (SVP) spielte da nicht mit. Und schmetterte das Gesuch ab. Alles bleibt beim Alten – und Thomas Nick ordentlich verwahrt. Der Vierfachmörder musste die Schlappe nicht persönlich erleben, er hatte sich für den Termin dispensieren lassen. Seine Verteidigerin Renate Senn erklärte fast trotzig die Abwesenheit ihres Mandanten: «Er hatte bis heute keine Therapie und würde daher nichts anderes sagen können als beim ersten Prozess.»
Gutachter im Kreuzverhör
So landeten die beiden Gutachter Elmar Habermeyer und Josef Sachs quasi auf der Anklagebank. An ihrer Einschätzung des Vierfachmörders scheiden sich die Geister. Denn sie bewerten Thomas Nick auf lange Sicht als «therapierbar». Ein Umstand, der ihnen sogar Kritik von Berufskollegen einbrachte. Der renommierte Gutachter Frank Urbaniok meldete sich per Fachaufsatz zu Wort – und attestierte seinen Kollegen schlechte Arbeit.
Auch Staatsanwältin Barbara Loppacher ging mit den Gutachtern ins Gericht. Thomas Nick versuche, die Gutachter bewusst zu täuschen, gar zu manipulieren. Denn beide Experten kämen zu unterschiedlichen Krankheitsbildern. Sie warnte: Der Angeklagte sei ein Meister der Manipulation. 32 lange Jahre baute er ein Lügenimperium auf: Fabulierte von einem Studium, guten Noten und präsentierte sogar in den Gesprächen mit den Gutachtern immer wieder unterschiedliche Matura-Notendurchschnitte. Kurz: «Nun spielt er halt einfach den reuigen Straftäter.»
Verstörender Anruf aus dem Knast
Dann berichtet sie von einem verstörenden Vorkommnis. Thomas Nick habe es sogar geschafft, eine Mitarbeiterin der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH zu einem Anruf bei der Staatsanwältin zu bewegen. Loppacher dazu: «Sie rief empört an, warum wir eine Verwahrung für ihn empfehlen. Er sei total durch den Wind.» Die manipulative Kraft des Vierfachmörders wirkt wohl auch hinter Gittern.
Umso zufriedener war die Staatsanwältin nach dem Urteil mit der Bestätigung der ordentlichen Verwahrung – sie wird das Urteil akzeptieren. Fast erleichtert sagt Barbara Loppacher: «Jetzt kommt die erste Weihnacht seit drei Jahren, die ich geniessen kann.» Die Verteidigung will nach der Niederlage über die Bücher. Gut möglich, dass der Fall Rupperswil vor Bundesgericht erneut zum Thema wird.