Rupperswil-Killer ficht die Verwahrung an – das meint BLICK
Die Richter müssen hart bleiben

Der Prozess gegen den Vierfachmörder von Rupperswil geht in die nächste Runde. Mit dem Anfechten des Urteils, fordert der verurteilte Thomas N. die Aufhebung der angeordneten ordentlichen Verwahrung. Ein Kommentar von Daniel Riedel, stellvertretender Nachrichtenchef.
Publiziert: 14.09.2018 um 01:59 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 23:26 Uhr
Daniel Riedel
Daniel RiedelStv. Nachrichtenchef der BLICK-Gruppe

Jetzt geht wieder alles von vorne los. Das Obergericht in Aarau wird sich mit dem Vierfachmord von Rupperswil AG befassen müssen. (BLICK berichtete) Denn: Der verurteilte Mörder Thomas N.* möchte nicht zusätzlich zu seiner lebenslangen Strafe verwahrt werden. Ein absurder Wunsch, wenn man bedenkt, wie brutal der 34-Jährige vier Leben auslöschte. Minutiös geplant, eiskalt ausgeführt. 

Die Staatsanwaltschaft plädierte beim Prozess im März auf eine lebenslange Verwahrung, obwohl zwei Gutachter sich einig waren: Der Mörder ist therapierbar. Ein mutiger Schritt, dem das Gericht nicht folgte. Die Richter wussten: Wenn die Gutachter auch nur eine kleine Chance auf Therapie sehen, kann man den Angeklagten laut gemeingültiger Rechtsprechung maximal ordentlich verwahren. Heisst: Nach Absitzen der Strafe und vermeintlich erfolgreicher Therapie wäre Thomas N. irgendwann wieder ein freier Mann. 

Der Mörder fabulierte schon beim Prozess über Zukunftspläne. Die Ausführungen trafen die Angehörigen der Toten ins Mark. Auch sie waren enttäuscht, als die Richter sich gegen eine lebenslange Verwahrung aussprachen. Teilweise sogar empört, als die Gutachter Verbesserungspotenzial bei Thomas N. sahen.

Fakt ist: Vor Gericht werden keine neuen Gutachten gehört. Umso wichtiger ist, dass die Richter hart bleiben und die ordentliche Verwahrung von Thomas N. bestätigen. Die Bevölkerung soll wegen Zukunftsträumen eines Vierfachmörders nie Albträume haben müssen.

* Name der Red. bekannt

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