Emotionslos, mit einem Aktenmäppchen unter dem Arm und einer Packung Zigaretten in der Hand läuft Mateusz R.* (22) gestern ins Bezirksgericht Kulm AG. Der Elektriker aus Seon AG ist angeklagt, weil er vor zwei Jahren in Beinwil am See AG die Fussgängerin Margrith B.* (†81) totfuhr.
Laut der Staatsanwaltschaft ist klar: Der Beschuldigte trank während der Fahrt ein Red Bull, hatte nicht die volle Aufmerksamkeit auf den Strassenverkehr gerichtet und dadurch das Opfer nicht rechtzeitig gesehen.
Nach dem Unfall am 27. November 2013 sagte R. aus: «Ich war dabei, ein Red Bull zu trinken.» Gestern vor Gericht winkt er ab: Er sei bei der Aussage unter Schock gestanden. «Ich habe den Schluck Red Bull früher getrunken. Gleich nach dem Kauf beim Bahnhof.»
R. gibt nur zu, danach gegen 19.40 Uhr von Beinwil am See Richtung Birrwil AG gefahren zu sein. Und: Dass er die Dose während der Fahrt in seiner rechten Hand hielt, aber nicht mehr daraus getrunken habe.
Doch der Richter will wissen, warum Mateusz R. denn die Frau nicht gesehen habe, die schon fast die Strasse überquert hatte? «Die Lichter des Gegenverkehrs blendeten», sagt R. Dazu sei es dunkel gewesen. Erst, als seine Schwester im Auto «Achtung!» geschrien habe, sei er sofort voll auf die Bremse getreten.
Zu spät. Margrith B. wird vom Fiat Punto weggeschleudert. Am 3. Dezember 2013 stirbt die Rentnerin im Spital. «Mateusz hat sich bei ihrem Lebenspartner gemeldet», sagt ein Bekannter zu BLICK. «Aber er wollte nichts mit ihm zu tun haben. Ihr Sohn hingegen nahm die Entschuldigung an.»
Vor Gericht erzählte R. von psychischen Problemen nach dem Unfall und dass er deshalb seinen festen Job verloren habe. Dass er ein Cannabis-Problem hatte und sein Billett schon mal abgeben musste, sagt er erst auf Nachfrage. Sein Verteidiger gab dem Opfer sogar eine Mitschuld: Die Frau habe «in keinster Weise auf den Verkehr geachtet». Ein Zeuge sprach von guter Sicht an der Unfallstelle. Der Richter findet, R. hätte die Frau früher sehen sollen. Das Urteil: fahrlässige Tötung, 8000 Franken Geldstrafe bedingt mit dreijähriger Probezeit. Dazu 800 Franken Busse unbedingt.
* Namen der Redaktion bekannt