Im Prozess zum Tötungsdelikt in Metzerlen SO hat das Amtsgericht Dorneck-Thierstein am Montag zwei Männer wegen Mordes zu 19 Jahren beziehungsweise 17 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Opfer des Verbrechens im März 2010 war der 71-jährige Schweizer Lokalpolitiker Ivo B.*
Der brutale Raubüberfall hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet. B. wurde in seinem Haus schwer verletzt. Seine Frau fand ihn blutüberströmt. Er wies Kopfverletzungen auf. Der CVP-Lokalpolitiker – er war früher Gemeindepräsident – verstarb vier Monate nach der Tat im Spital. Die Hintergründe des Gewaltverbrechens gaben den Ermittlungsbehörden zunächst Rätsel auf.
Mitglieder der Pink Panther
Die beiden Hauptbeschuldigen, ein 44-jähriger Serbe und ein 41-jähriger Niederländer mit serbischen Wurzeln, handelten laut Gericht besonders skrupellos. Sie hätten das Opfer äusserst brutal behandelt. Ihr Vorgehen zeuge von einem grossen Egoismus. Weil sie beim Überfall keine Beute gemacht hätten, habe es sich neben Mord um versuchten bandenmässigen Raub gehandelt. Alle drei Täter hätten keine Reue gezeigt.
Der Drahtzieher des Überfalls, ein 67-jähriger Serbe, der selbst keine Gewalt angewendet hatte, wurde wegen versuchten bandenmässigen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Er hatte den Tipp bekommen, dass im Haus des Opfers viel Bargeld zu finden sei. Ausserdem verhalf er den beiden Haupttätern zur Flucht.
Die Angeklagten gehören zur berüchtigten «Pink Panther»-Bande, einer weltweit tätigen Gruppe von Juwelendieben aus Osteuropa. Zu der Bande gehören geschätzt 200 Mitglieder, die bei über 150 Überfällen Schmuck im Wert von mehr als 180 Millionen Franken erbeutet haben sollen.
Ihren Spitznamen bekamen die «Pink Panthers», als sie bei einem Raub in London Diamanten in einer Gesichtscreme versteckten. Dieser Plan funktionierte schon in der Komödie «Der rosarote Panther».
Verhandlung an einem geheimen Ort
Der Prozess fand an drei Tagen Ende Mai und Anfang Juni statt. Die Verteidiger der beiden Angeklagten plädierten auf Freisprüche, die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von je 20 Jahren.
Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein verhandelte den Mordfall an einem geheimen Ort. Es gehe um die Sicherheit aller am Prozess Beteiligten, hiess es. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung ausgeschlossen. Medienvertreter konnten den Prozess via Videoübertragung mitverfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden. (gf)
*Name geändert und der Redaktion bekannt.