Raser von Rothrist
Nach BLICK-Bericht: Abgeführt!

Stefano D.* (19) raste mit 107 km/h durch das Dorf Rothrist AG und sass kurz danach trotz Billett-Entzug bereits wieder am Steuer. So berichtete der BLICK gestern. Der Zeitungsbericht alarmierte die Staatsanwaltschaft. Darauf klickten die Handschellen.
Publiziert: 18.12.2015 um 18:17 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:03 Uhr
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Gestern, kurz vor 14.30 Uhr: Aargauer Kantonspolizisten führen Stefano D. daheim in Handschellen ab.
Foto: Ralph Donghi
Von Ralph Donghi (Text und Foto)

Jetzt hat die Aargauer Staatsanwaltschaft durchgegriffen. Nachdem sie gestern im BLICK die Bilder von Stefano D.* (19) sah, die zeigen, wie der Raser von Rothrist AG trotz Billett-entzugs Auto fährt, schickte sie die Kantonspolizei bei ihm zu Hause vorbei. Kurz vor 14.30 Uhr wurde der Unbelehrbare in Handschellen abgeführt.

Es ist das vorläufige Ende des dreisten Rasers. Zuerst bretterte er mit seinem Alfa Romeo 147 GTA mitten durch ein Wohnquartier – und wurde mit 107 km/h geblitzt. Dann behauptete der Italiener im BLICK-Interview, dass er von einem schwarzen Ford Kombi «bedrängt» worden und «aus Angst so schnell gefahren» sei.Doch das Kennzeichen, das er am Ford erkannt haben will, ist auf ein Motorfahrrad eingelöst. Und weder der Polizist vor Ort hat ein zweites Fahrzeug bei Stefano D. gesehen, noch ist eines auf dem Radarbild zu sehen.

Als hätte Stefano D. nicht schon genug Ausreden erfunden, fährt er fünf Tage nach der Beschlagnahmung seines 250-PS-Boliden wieder frech herum – auf dem Vorplatz seines Arbeitgebers, einer Autogarage. Er sagte, dass er als Automechaniker Kunden­autos fahren müsse. Er wisse aber, dass er wegen des Billettentzugs dort nicht fahren dürfe. Denn Verkehrsflächen sind nur dann nicht öffentlich, wenn Tore oder Zäune die Zufahrt verhindern. Beides gibt es beim Arbeitgeber von Stefano D. nicht.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte gestern Abend, dass der Beschuldigte «zur Durchführung ­einer Einvernahme zugeführt und im Anschluss daran vorläufig festgenommen» worden sei, so Sprecherin Sandra Zuber. Es seien weitere Abklärungen zu tätigen. Gegen Stefano D. läuft jetzt nicht nur ein Strafverfahren wegen einer schweren Verkehrsregelverletzung, sondern neu auch noch wegen Fahrens trotz Ausweisentzugs.

* Name der Redaktion bekannt

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