Es bleibt bei der ordentlichen Verwahrung von Thomas N* (35). Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag das Urteil des Bezirksgericht Lenzburg AG bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Verwahrung, die Pflichtverteidigerin gar keine Verwahrung gefordert.
Kritik an den Gutachten
Die lebenslängliche Verwahrung hatte auch vor dem Obergericht keine Chance. Dies, weil die beiden Gutachter, Josef Sachs und Elmar Habermeyer, den Vierfach-Mörder von Rupperswil AG für therapierbar halten. Durch diese Gutachten fehle eine zentrale Voraussetzung für die lebenslange Verwahrung, so das Obergericht.
Psychiater Ralph Aschwanden hält die Gutachten seiner beiden Berufskollegen aber für falsch. Er schliesse sich hier der Meinung von Frank Urbaniok (56) an. Der ehemalige Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich kritisierte vergangene Woche die Gutachten und bezeichnete sie als «fachlich nicht abgestützt».
«Nichts erklärt den Vierfach-Mord»
Aschwanden: «Die von den Gutachtern diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen und Pädophilie erklären die Vergewaltigung und die Erpressung, aber nicht den Vierfach-Mord», so der Psychiater. So sei nun völlig unklar, wie man bei Thomas N. therapieren solle, um solche Tötungen künftig zu verhindern. «Hätte ich den Auftrag, Thomas N. zu therapieren, wäre ich ziemlich ratlos», sagt Aschwanden weiter.
Gutachter waren mutlos
Für den Psychiater ist klar: Die Gutachter seien vor einem Dilemma gestanden. «Weil Thomas N. ein Ersttäter war und es noch keine gescheiterten Therapieversuche mit Rückfällen gibt, fiel es ihnen schwer, ihn als untherapierbar zu bezeichnen», sagt Aschwanden.
Dass im Zweifelsfall Therapierbarkeit angenommen wird, hält er aber für falsch. «Gemäss dieser Logik müsste Thomas N. zuerst nochmals töten, bis man irgendwann zum Schluss kommt, dass er tatsächlich als untherapierbar gilt.»