Der verurteilte Mörder Kris Van Oojen (22) ist in der Nacht auf Samstag aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden geflüchtet. Er befand sich im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung in der Klinik. Die Kantonspolizei Aargau wurde am 3.30 Uhr über die Flucht informiert und leitete sofort eine intensive Fahndung ein. Bisher ergaben die Ermittlungen jedoch keine Anhaltspunkte über den Verbleib des Flüchtigen.
Der flüchtige Van Oojen hatte die 17-jährige Vietnamesin Boi Ngoc Nguyen mit einem Holzscheit erschlagen. Die beiden hatten sich im Internet kennengelernt. Im August 2009 reisten sie zusammen mit dem Zug nach Sessa im Tessin, wo die Eltern von Kris eine Ferienwohnung besitzen. Sie hatten sich nie persönlich getroffen, kannten sich nur aus Chats und Telefongesprächen.
Am Abend, auf einem Spaziergang, fasste Van Oojen plötzlich den Entschluss, das Mädchen umzubringen. Sie habe ihn genervt, weil sie so viel geredet habe, erzählte er später der Polizei. Es habe keinen Streit und keine sexuellen Handlungen gegeben. Kris schlägt mit einem Holzscheit mehrmals gegen ihren Kopf, sie ist wohl sofort tot. Van Oojen versteckt die Leiche im Wald, deckt sie mit Laub zu.
Am 2. Juni 2010 fand ein Wanderer die Knochen und Kleider von Boi. Darauf nahmen die Kantonspolizeien Schwyz, Aargau und Tessin gemeinsame Ermittlungen auf. Aufgrund des Fundorts der Leiche wurde Kris Van Oojen verdächtigt. Der damals 17-jährige wurde verhaftet. Erst verweigerte er die Aussage, – nach fünf Wochen U-Haft gestand er schliesslich den Mord.
Eigentlich hätte er freikommen sollen
Das Jugendgericht Baden verurteilte Kris Van Oojen 2013 zur Höchststrafe im Jugendrecht: Freiheitsentzug von vier Jahren und geschlossene Unterbringung. Seit einigen Wochen tobt nun ein juristisches Hin und Her um seinen Verbleib. Denn mit dem erreichen des 22. Altersjahres lief die Frist für die jugendstrafrechtlichen Massnahmen ab. Eigentlich hätte er freikommen müssen.
Dagegen legten die Behörden Beschwerde ein und steckten Van Oojen in eine psychiatrische Klinik – im Rahmen einer «fürsorgerischen Unterbringung». Der 22-jährige wehrte sich dagegen und ging bis vors Bundesgericht.
Das Bundesgericht gab Van Oojen Recht: Eigentlich müsste er in die Freiheit entlassen werden. Da er jedoch an einer psychischen Krankheit leide, würde eine sofortige Entlassung ohne Vorbereitung auf das tägliche Leben den jungen Mann überfordern. Das Bundesgericht zitierte aus einem Expertengericht, der von einem «deutlich ausgeprägten Rückfallrisiko» spricht.
Die fürsorgerische Unterbringung des Mannes kostet die frühere Wohnsitzgemeinde Mägenwil AG so viel Geld, dass sie vor kurzem den Gemeindesteuersatz um sechs Prozentpunkte auf 96 Prozent erhöhen musste. Mägenwil muss jährlich für die Betreuung des jungen Mannes 264'000 Franken bezahlen. (rey)