Peinliche Datenpanne bei der Kantonspolizei Aargau. Am Freitag führte sie auf der Autobahn A1 bei Othmarsingen eine Grosskontrolle durch. Im Visier: Der Schwerverkehr auf dem Rastplatz. Dumm nur, dass viele Lastwagenfahrer bereits vom Polizeieinsatz wussten.
Ein internes Papier war im Internet gelandet und wurde auf Facebook fleissig verbreitet – inklusive Datum, Uhrzeit und Ort der Kontrolle. Jemand hat wohl den Einsatzbefehl von der Pinwand abfotografiert und unter Verletzung des Amtsgeheimnisses veröffentlicht.
Titel des Dokuments: «Aufgebot Schwerverkehrskontrolle». Kontrollzeit: «07.35–11.30 Uhr». Dazu gibt es für die Beamten Anweisungen. Etwa, die «zitronengelbe Warnweste» oder das «Zahlungsterminal (ZA)» nicht zu vergessen. Auch ganz praktische Hinweise sind zu finden: «Getränke können in der Kantine abgeholt werden.»
Bei der Kantonspolizei Aargau hat man das Datenleck bemerkt. Die Antworten auf die Nachfrage von BLICK sind kurz: «Natürlich haben wir das Dokument nicht absichtlich ins Netz geladen», sagt Mediensprecherin Barbara Breitschmid.
Wie das Papier in der Öffentlichkeit landete, sei noch nicht klar: «Die Abklärungen laufen.» Gingen wegen des Datenlecks weniger Verkehrssünder ins Netz? Sprecherin Breitschmid: «Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.»
Der Aargauer Fuhrunternehmer und SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner (61) ist nicht erfreut über die Panne. Er sieht die Sicherheit gefährdet, wenn die schwarzen Schafe unter den LKW-Fahrern ungeschoren davonkommen: «Solche Indiskretionen sind ein Seich!»
Ob seine Fahrer von der bevorstehenden Kontrolle wussten, ist dem SVP-Politiker nicht bekannt. Aber, so Giezendanner: «Kontrollen müssen sein.»
Öffentliche Warnungen vor Strassenverkehrskontrollen sind nach Artikel 98 des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Wer auf Facebook zum Beispiel vor Radarfallen warnt, muss mit einer Busse rechnen.
Doch was bedeutet öffentlich? Wenn es nur wenige Leute sind, die gewarnt werden, drohen keine Konsequenzen. Bei mehr als 30 Freunden wird es allerdings heikel.
Auch sämtliche Apps oder Navis, die vor Kontrollen und Radars warnen, sind illegal. Wer vom Ausland in die Schweiz einreist, muss sie deaktivieren.
Die Polizei kann das Handy oder ein Navi beschlagnahmen. Auch wer die Lichthupe als Radarwarner für andere Autofahrer missbraucht, kann laut Gesetz dafür bestraft werden.