William W.* vergewaltigte im August 2006 die damals achtjährige Selina in einer Baustellen-Baracke in Starrkirch-Wil SO. 2010 wurde er wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind zu fünf Jahren stationärer Therapie in einer geschlossenen Anstalt verurteilt.
2016 kam er frei – und erhält jetzt eine Entschädigung. Die Beschwerdekammer des Solothurner Obergerichts sprach ihm 52'100 Franken wegen eines «ungerechtfertigten Freiheitsentzugs» zu, wie die «Sonntagszeitung» schreibt.
Frei trotz Rückfallrisiko
Der Kinderschänder verweigerte nach dem Urteil 2010 die psychiatrische Behandlung und stritt die Pädophilie-Vorwürfe ab. Ein Gutachten attestierte ihm dennoch ein «mittelgradig bis hohes» Rückfallrisiko. Deswegen beantragte das Solothurner Amt für Justizvollzug nach den verstrichenen fünf Jahren eine Verlängerung der stationären Therapie.
W. beschwerte sich und erhielt nun recht. Im September 2016 kam er unter Auflagen frei. Weil die fünf Jahre aber bereits im April 2015 abgelaufen sind, forderte er 126'400 Franken Schadenersatz. Das Gericht bewilligte 52'100 Franken für 521 Tage im ungerechtfertigten Freiheitsentzug, die der Kanton berappen muss.
«Jeden Tag denke ich, dass er wieder zuschlagen könnte»
Der Beschluss ist ein schwerer Schlag für Opfer Selina, wie sie Tele M1 sagt. «Ich kann den Entscheid nicht verstehen. Dass er überhaupt freikam, war für mich ein Schock. Dass er nun auch noch Geld erhält, ist nicht nachvollziehbar. Wo ist da die Gerechtigkeit?»
Sie selbst sollte damals 22'108 Franken erhalten. Doch weil ihr Peiniger kein Geld hatte, erhielt sie von der Opferhilfe 17'300 Franken. Die 18-Jährige befindet sich seit dem Ereignis immer noch in Therapie. «Jeden Tag denke ich daran, dass er wieder zuschlagen könnte», sagt sie dem TV-Sender.
Doch es besteht Hoffnung. Am Amtsgericht Olten-Gösgen ist ein Verfahren hängig, William W. doch noch zu verwahren. Zurzeit lebt er, der bereits 1999 wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wurde, in einem Wohnheim und wird per GPS überwacht. (man)
* Name der Redaktion bekannt