Lässig steht Ivo T.* (22) vor dem Polizeikommando Aarau. In der Hand eine Zigarette. «Nein, ich will nichts dazu sagen», sagt der Detailhandelsangestellte und Feuerwehrmann aus Seengen AG zu BLICK. Mit dazu meint er: Nichts zum Feuer, das am Dienstag in seiner Wohnung ausbrach – und weswegen Ivo T. verhaftet wurde (BLICK berichtete).
Jetzt, zwei Tage später, ist er wieder frei. Warum hat die Staatsanwaltschaft keine U-Haft beantragt? «Weil keine Haftgründe vorliegen», sagt Sprecherin Fiona Strebel. Hat er etwa ein Geständnis abgelegt? «Wir äussern uns nicht zum Aussageverhalten.»
Verfahren gegen Ivo T. läuft
Dafür redet die Mutter von Ivo T. kurz mit BLICK, bevor sie ihren Sohn beim Kommando abholt. «Er hat mir gesagt, dass er es nicht war. Und ich glaube ihm», sagt sie freundlich. Mehr nicht.
Vielleicht besser für Ivo T. Denn: Die Ermittlungen laufen weiter. Und, so Strebel von der Staatsanwaltschaft: «Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden, weshalb wir ein Verfahren wegen Brandstiftung eröffnet haben.» Gegen den 22-Jährigen? «Ja.»
Feuerwehr verhindert Schlimmeres
Zurück in seine Parterre-Wohnung kann Ivo T. noch nicht – sie ist weiter versiegelt. Er wird anderswo wohnen müssen. Wie auch die beiden Mieterinnen über ihm: Zu stark hat der Rauch ihre Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen.
Während die Mieterin über Ivo T. beim Brand nicht daheim war, musste Ruth F.** (49) aus dem obersten Stock von der Feuerwehr übers Treppenhaus gerettet werden. Sie sagt sichtlich betroffen: «Ich bin den Rettern so dankbar.» Die Hausfrau musste wegen einer Rauchvergiftung für ein paar Stunden ins Spital, aber: «Ich bin froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist.»
Mieterin sucht eine neue Bleibe
Zurück bleibt der Schaden. «Der Rauch hat wohl Gift in meine Wohnung gebracht. Sie ist zurzeit unbewohnbar. Und ich habe keine Hausratversicherung», so Ruth F. weiter. Sie wäre froh, wenn sie «bald eine günstige Bleibe in der Region finden würde».
Ihren Nachbarn kennt Ruth F. nicht so gut. Nur so viel: «Er hat immer nett gegrüsst.» Für Ivo T. gilt die Unschuldsvermutung.
* Name geändert
** Name d. Red. bekannt