Die Anklage steht: Ein Ex-Radquer-Profi muss sich wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG ist der Ansicht, dass Roger H.* die Schuld am Tod des Zürchers Felix S.* trägt. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Busse von 2000 Franken.
Der amtliche Verteidiger plädierte auf Freispruch. Man wisse nicht genau, wie es zum Unfall gekommen sei. Es gebe «kein Motiv». Unklar sei, weshalb der vorderste Fahrer zuerst gestürzt sei - über das Rad hinweg.
Am 14. Juni 2014 war es bei einem Amateur-Radrennen der Gippinger Radsporttage auf der rasanten Abfahrt in einem Waldstück Richtung Böttstein AG zum tödlichen Crash gekommen. Beteiligt: Roger H., Felix S. (†36) und drei weitere Amateur-Rennfahrer.
Unfall-Opfer knallte in einen Baum
Während einer rasanten Abfahrt in einem Waldstück Richtung Böttstein AG soll der Unfallverursacher bei einem Überholmanöver den Spitzenfahrer des Rennens touchiert haben, worauf dieser stürzte.
Die folgenden drei Fahrer der Spitzengruppe fuhren in dessen Rennrad und stürzten ebenfalls, wobei sie teilweise in die angrenzende Wiese schlitterten.
Unter ihnen Felix S. Der Sportlehrer und Ex-Mister-Schweiz-Kandidat aus dem Kanton Zürich knallte in einen Baum und verletzte sich trotz Helm so schwer, dass er noch am gleichen Abend im Spital starb.
Riskantes und unnötiges Überholmanöver
Die zum Unfallhergang befragten Zeugen schilderten die Fahrweise des Beschuldigten während des Überholmanövers als «halsbrecherisch» und «lebensgefährlich». Laut Zeugenaussage hatte der Beschuldigte einen seitlichen Abstand von «einer Handbreite», beziehungsweise maximal 30 Zentimeter.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wirft ihm nun konkret vor, sein Überholmanöver auf der Abfahrt bei einer sehr hohen Geschwindigkeit von rund 70 km/h seitlich viel zu nahe am Spitzenfahrer gemacht zu haben. «Obwohl er rund zwei Meter Raum zur Verfügung gehabt hätte» und aus «renntaktischer Sicht» keinerlei Notwendigkeit dafür bestanden habe.
Fahrer will Freispruch
Die Verteidigung sieht das anders: Wahrscheinlich sei, dass es bei diesem Rad zu einem Speichenbruch gekommen sei. Der Schaden am defekten vorderen Rad lege dies nahe. Der Radhersteller habe die Radnaben aus Carbon zurückgerufen.
Der Angeklagte konnte oder wollte sich nicht so genau an den tödlichen Unfall erinnern - obwohl ihn alles sehr belastet. Er könne sich an eine leichte Berührung mit einem Radfahrer erinnern, sagte er auf die ausführlichen Fragen des Gerichtspräsidenten.
Er sei erstaunt gewesen, dass es zu einem Sturz gekommen sei. Er sei jedoch nicht an den Fahrern vorbeigeschossen, sondern «einfach vorbeigerollt».
Er würde heute in der gleichen Situation nochmals gleich überholen, führte der Mann aus. Es sei gar nicht möglich, mit der Schulter bei der Abfahrt jemanden wegzustossen. Er würde selbst umfallen. Beim Rennen sei es um gar nichts gegangen, nur um Spass mit Kollegen.
Ein vom Gericht als Auskunftsperson befragter Radrennfahrer, der beim Unfall ebenfalls verletzt worden war, sagte, der Angeklagte sei «sehr, sehr nahe» aufgefahren. Es sei «viel zu nahe im Verhältnis zur Situation» gewesen. Der Angeklagte habe zu nahe überholt und habe mit dem Oberkörper einen der Radrennfahrer weggestossen, sagte die Auskunftsperson.
Das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach steht nach der mehrstündigen Verhandlung noch aus. Es wird voraussichtlich am Donnerstag eröffnet. (bih/nbb/SDA)