Nach dem Tod eines Pflegeheim-Bewohners am 23. Januar hat die Aargauer Kantonsärztin eine Obduktion in Auftrag gegeben sowie eine rechtsmedizinische Untersuchung eingeleitet. Grund dafür war, dass der betreffenden Person einen Tag vor ihrem Tod eine Covid-19-Impfung verabreicht worden war.
Ein Zusammenhang mit der Impfung konnte in der Untersuchung nicht festgestellt werden, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mitteilt. Die Todesursache sei natürlich gewesen und im Zusammenhang mit den vorbestehenden chronischen Erkrankungen gestanden. (noo)