Am Dienstagnachmittag stand Morris V.* (24) vor dem Bezirksgericht in Laufenburg AG. Er ist der Mann, der am 15. Januar 2018 sein Zimmer im ehemaligen Hotel Schützen mitten im Dorf angezündet haben soll – mit Benzin! Etliche Bewohner mussten von der Feuerwehr vor den Flammen gerettet werden, sieben Menschen erlitten eine Rauchgasvergiftung. Nur mit Glück gab es keine Toten (BLICK berichtete).
Jetzt verurteilte das Gericht Morris V. (24) am Dienstag zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis – jedoch zugunsten einer Therapie. Damit folgte das Gericht nicht nur den Anträgen der Staatsanwaltschaft, sondern erhöht zudem die geforderte Haftstrafe von vier Jahren auf vier Jahre und zwei Monate.
Das Gericht stimmte der Einigung zwischen Anklage und Verteidigung zu. So wurde Morris V. lediglich gefragt, ob er den Sachverhalt der Anklageschrift und das Strafmass akzeptiere, was dieser bejahte. Sein zweites Wort an diesem Prozess war «Nein» – seine Antwort auf die Frage, ob er noch ein Schlusswort habe.
Bewohner waren im Treppenhaus eingeschlossen
Morris V. war unter anderem wegen qualifizierter Brandstiftung angeklagt. Aber auch wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung und falschem Alarm. Denn: Er soll drei Tage vor dem Brand auch noch anonym bei der kantonalen Notrufzentrale angerufen haben. Er soll am Telefon gedroht haben, dass er den Schützen in die Luft jagen werde. Diese Bombendrohung soll er laut Staatsanwaltschaft grundlos gemacht haben.
Hatte Morris V. auch den Brand ohne Motiv gelegt? Sicher ist: Die Bewohner waren wegen des starken Rauchs im Treppenhaus eingeschlossen. Der Feuerwehr war es zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert war. Sie konnte alle Menschen mit Leitern über die Fenster retten. Eine Person erlitt eine schwere, sechs Personen eine leichte Rauchgasvergiftung.
Abgekürztes Verfahren
Der Beschuldigte, dies veröffentlichte die Aargauer Staatsanwaltschaft im Oktober 2018, soll geständig sein – und zwar bei jedem Sachverhalt, dem ihm vorgeworfen wird. Deshalb wurde die Anklage im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Entsprechend schnell ging der Prozess am Dienstag vonstatten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Morris V. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Jedoch soll die Strafe zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden. Zudem soll er eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und eine Busse von 500 Franken kriegen.
* Name der Red. bekannt