Stefan G.* (23), der vor einem Jahr in Niederwil AG die kleine Enja (†8) totgefahren hat, soll wegen eventualvorsätzlicher Tötung und versuchter eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt werden. Dies beantragt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.
Am Mittag des 12. Septembers 2016 fuhr der Bäcker-Konditor mit seinem Auto auf der kurvenreichen Strasse von Niederwil in Richtung Nesselnbach. Gleichzeitig befanden sich mehrere Schulkinder auf dem parallel zur Strasse verlaufenden Rad- und Fussweg. In einer Kurve verlor der Beschuldigte die Herrschaft über sein Auto.
Zweites Schulkind rettete sich mit Sprung
Er prallte in die achtjährige Enja, die dabei tödlich verletzt wurde. Ein gleichaltriges Schulkind konnte sich im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Wäre ihm dies nicht gelungen, wäre es ebenso vom Auto erfasst und weggeschleudert worden, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Montag.
Ein von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Auftrag gegebenes Gutachten zeige, dass der Beschuldigte mit einer Geschwindigkeit zwischen 103 km/h bis 115 km/h in die Rechtskurve fuhr. Erlaubt gewesen wären 80 km/h. Stefan G. war ortskundig. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wirft ihm deshalb vor, er habe bewusst in Kauf genommen, dass er durch seine Fahrweise die Beherrschung über sein Fahrzeug verlieren könne.
Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung bekannt geben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. (SDA/noo)
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