Mit 235 km/h geblitzt
Staatsanwaltschaft Baden fordert harte Strafen für Raser

Ein Serbe und ein Kosovare sollen nach einem mutmasslichen Raserrennen auf der Autobahn A1 und weiteren Tempo-Exzessen zu teilbedingten Freiheitsstrafen verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Baden fordert zudem eine fakultative Landesverweisung.
Publiziert: 19.10.2020 um 11:10 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2020 um 15:19 Uhr
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Im April 2020 wurden ein Serbe und ein Kosovare auf der A1 mit massiv übersetzter Geschwindigkeit geblitzt.
Foto: Thomas Meier

Der Serbe (19) und der 21-jährige Kosovare (21) aus dem Kanton Zürich waren in der Nacht auf Samstag, 11. April, auf der A1 bei Spreitenbach AG mit massiv übersetzter Geschwindigkeit geblitzt worden. Die beiden Beschuldigten fuhren in gemieteten PS-Boliden nebeneinander.

Der 19-Jährige wurde mit einer Geschwindigkeit von 235 Stundenkilometern gemessen, der 21-Jährige mit einer Geschwindigkeit von 224 Stundenkilometern, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mitteilte. Zulässig wären 120 Stundenkilometer gewesen.

Tempo-Exzesse mit Handys gefilmt

Die Staatsanwaltschaft Baden wirft den Beschuldigten vor, durch ihre Fahrweise mehrfach andere Verkehrsteilnehmer, sich selber und ihre Beifahrer einer hohen Unfallgefahr mit Schwerverletzten oder Todesopfern ausgesetzt zu haben.

Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft den Junglenkern weitere Verkehrsdelikte vor. Unter anderem sollen sie unabhängig voneinander, der 21-Jährige einmal, der 19-Jährige mehrfach, ausserorts massive Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen haben. Diese Tempo-Exzesse hatten die Beschuldigten mit ihren Handys gefilmt.

Landesverweis gefordert

Die Staatsanwaltschaft Baden beantragt für den 19-jährigen Serben eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon 18 Monate unbedingt, und eine Busse von 3000 Franken. Für den 21-jährigen Kosovaren forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, davon 15 Monate unbedingt, sowie eine Busse von 2500 Franken.

Zusätzlich beantragt sie für beide Beschuldigte eine fakultative Landesverweisung von je 5 Jahren. Wann der Prozess am Bezirksgericht Baden stattfindet, steht noch nicht fest. (SDA/bra)


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