Zwei Anhänger des FC St. Gallen sind wegen gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Fans des FC Aarau in der Stadt Aarau zu bedingten Geldstrafen von je 90 Tagessätzen verurteilt worden. Das Bezirksgericht Aarau befand die Männer des Landfriedensbruchs für schuldig. Es reduzierte die Strafen der Staatsanwaltschaft.
Ein 40-jähriger St. Galler wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken verdonnert. Er kassierte auch eine Busse von 500 Franken wegen Verstosses gegen das Vermummungsverbot. Die Probezeit beträgt fünf Jahre.
Der Mann wehrte sich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, die ihn auch wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt hatte. Die nur teilbedingte Geldstrafe war entsprechend höher.
Als Verteidiger des weitgehend geständigen Mannes trat vor Bezirksgericht der Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm auf. Er plädierte auf eine mildere, vor allem bedingte Strafe sowie auf einen Freispruch in Sachen Gewalt und Drohung. Der Beschuldigte war bereits 2011 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden. Er hat ein Stadion- und Rayonverbot.
Laut Verteidigerin wollte er schlichten
Das Bezirksgericht verurteilte auch einen 31-jährigen St. Galler zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken. Es sprach den Ersttäter mangels Beweisen vom Vorwurf frei, gegen das Vermummungsverbot verstossen zu haben.
Die Verteidigerin hatte Freispruch auf der ganzen Linie gefordert. Sie machte geltend, ihr Mandant habe schlichtend zwischen den rivalisierenden Fans eingreifen wollen.
Zu den Auseinandersetzung zwischen den Fans war es nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Aarau und dem FC St. Gallen am 18. Oktober 2014 gekommen. Rund 340 Fans reisten aus der Ostschweiz nach Aarau. Die meisten blieben aus Protest gegen die angeblich hohen Eintrittpreise dem Stadion Brügglifeld fern.
Sie trafen sich vielmehr auf der Bahnhofstrasse vor einem Pub, in dem viele Fans des FC Aarau verkehren. Die Anhänger traktierten sich gemäss Staatsanwaltschaft gegenseitig mit Faust- und Beinschlägen. Sie bewarfen sich auch mit Gläsern, Flaschen und pyrotechnischen Gegenständen.
«Kriegsähnliche Szenen»
Der Gerichtspräsident sagte in der Urteilsbegründung, solche «kriegsähnliche Szenen» auf der Bahnhofstrasse könnten nicht toleriert werden. Auf der Strasse und beim Bahnhof hätten sich auch unbeteiligte Personen aufgehalten.
Die Urteile gegen die zwei Anhänger des FC St. Gallen sind noch nicht rechtskräftig. Vier weitere Fans hatten sich gegen die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft nicht gewehrt. Diese Urteile wegen Landfriedensbruchs und wegen Verstosses gegen das Vermummungsverbot sind rechtskräftig. (SDA)