Kopfgeld im Fall Rupperswil
«Die Belohnung von 100'000 Franken hatte Wirkung»

Bernhard Graser, Mediensprecher der Kapo Aargau, sagt, dass die Aussetzung einer Belohnung bereits einen «Schub von Mails» eingebracht hat.
Publiziert: 19.02.2016 um 11:18 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 04:09 Uhr
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8. Der zweite Geldbezug – Carla Schauer in der Aargauischen Kantonalbank in Wildegg. Wer kramt hinter ihr in einer Tasche?

Nach der Ankündigung der rekordhohen Belohnung von 100'000 Franken zur Aufklärung des Vierfachmordes von Rupperswil sind bei der Aargauer Polizei erste Hinweise eingegangen. Mit dem entscheidenden Tipp könnte der Kanton Geld sparen für weitere teure Ermittlungen.

Die Opfer der Rätsel-Morde von Rupperswil: Carla Schauer (†48) und ihre Söhne (†13 und †19).
Foto: ZVG

«Es hatte Wirkung», sagte Bernhard Graser, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, heute. In der Nacht sei ein erster Schub von Mails hereingekommen. Die Mails würden der Sonderkommission zum Fall des Vierfachmordes zugestellt.

Der Betrag von maximal 100'000 Franken entspricht gemäss Philipp Umbricht, Leitender Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, der Bedeutung dieses Verbrechens. Es handle sich um die höchste je in der Schweiz von Behörden ausgelobte Belohnung. Der Betrag sei nach Rücksprache mit Justizdirektor Urs Hofmann festgelegt worden.

Falls die Täterschaft dank des entscheidenden Hinweises dingfest gemacht werden könne, so bezahle man den Betrag dannzumal gerne aus. «Jeder Hinweis ist wichtig. Jedes Detail kann das entscheidende Puzzleteil sein, das uns die Lösung ermöglicht oder sie beschleunigt», hatte Umbricht am Donnerstag vor den Medien ausgeführt.

Mit der Belohnung könnte der Kanton Geld sparen

Die hohe Belohnung könnte dem Kanton Aargau und damit den Steuerzahlern letztlich Geld sparen. «Sollte der Fall durch die Auszahlung der Belohnung rasch geklärt werden können, würde der Kanton erhebliche Einsparungen erzielen, die die Belohnungssumme um ein Vielfaches übersteigen würden», sagte Samuel Helbling, Mediensprecher des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres, am Freitag auf Anfrage.

«Die Belohnung gelangt ja nur zur Auszahlung, wenn die Täterschaft durch einen Hinweis ermittelt werden kann.» In buchhalterischer Hinsicht würde die Belohnung gemäss Kanton gleich wie die übrigen Drittauslagen als sogenannter «leistungsunabhängiger Aufwand» zu den Untersuchungskosten zählen.

Helbling wies darauf hin, dass die Ermittlungen im Mordfall Rupperswil mit jedem weiteren Monat hohe Kosten verursachen. Zurzeit arbeiteten in der Sonderkommission 40 Personen. Hinzu kämen erhebliche Auslagen für externe technische Abklärungen und Auswertungen. (SDA/kab)

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